Erstellt am 17.01.2008 um 11:09 Uhr von w-j-l
Das kommt darauf an, ob bei euch der 24. und der 31.12. tariflich oder einzelvertraglich zur Hälfte als "arbeitsfrei" gelten. Dann darf der AG nur den Rest abziehen, sonst alles.
Erstellt am 17.01.2008 um 11:10 Uhr von Immie
@dariog
Wenn der AN an beiden Tagen je 3 Stunden gearbeitet hat...
Erstellt am 17.01.2008 um 12:04 Uhr von HF
warum will denn der AG die Stunden abziehen??
Wenn er dort gearbeitet hat, dann muss er ihm/ihr auch die geleisteten Stunden berechnen.
Es kommt, wie schon w-j-l geschrieben hat, auf tarifliche bzw. einzelvertragliche Vereinbarungen an. Ich glaube nicht, das an diesen Tagen jemand freiwillig gearbeitet hat, wenn er es nicht muss und wenn er muss darf er ihm auch nichts abziehen.