Erstellt am 17.01.2008 um 11:12 Uhr von Immie
@savi
Er hat ein Recht auf ein "qualifiziertes Zwischenzeugnis".
Erstellt am 17.01.2008 um 11:15 Uhr von Werner
Moin savi,
von einer direkten Frist ist mir nichts bekannt.
Es sollte jedoch Zeitnah ohne vermeidbare Verzögerungen ausgestellt werden.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht in der Regel, wenn
*der Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen hat oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bevorsteht, z.B. Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Befristung;
*der Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte und die Zulassung zur gewählten Qualifizierungsmaßnahme von der Vorlage eines Zeugnisses abhängt;
*der Arbeitnehmer es für eine Bewerbung benötigt;
*der Arbeitnehmer mit einem Wechsel des Vorgesetzten konfrontiert wird;
*der Arbeitsplatz durch eine Versetzung oder Änderungskündigung umgestaltet wird;
*der Betrieb oder das Unternehmen durch einen Betriebsübergang auf einen Nachfolgerübergeht ;
*der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbricht (Wehr-, Zivildienst, politisches Mandat, unbezahlter Urlaub, Erziehungsurlaub);
*der Arbeitnehmer es zur Vorlage bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank benötigt oder
*der Arbeitsplatz durch eine Änderung des Konzerns oder Unternehmensgefüges umgestaltet wird
*der Arbeitnehmer eine längere Auszeit in Anspruch nimmt, beispielsweise die gesetzliche Elternzeit.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:15 Uhr von Anton
@Werner, Wow! das war mal ausführlich lG Anton
Erstellt am 17.01.2008 um 12:22 Uhr von Werner
Erstellt am 17.01.2008 um 20:45 Uhr von Kölner
@Werner, Immi
Ich wusste nicht, dass man ein RECHT auf ein Zwischenzeugnis hat...
Erstellt am 17.01.2008 um 20:50 Uhr von Miparix
@Werner, Immi
wo steht das mit dem Recht? Bitte Gesetz nennen oder Urteil.
Bei uns ist das zur Zeit auch ein ganz heißes Thema, würde mich Interessieren, wo ich das alles was du geschrieben hast, nachzulesen ist.
Erstellt am 17.01.2008 um 20:57 Uhr von Kölner
@Miparix
§ 109 GewO...aber nur zum Zeugnis, nicht zum Zwischenzeugnis!
Erstellt am 17.01.2008 um 21:06 Uhr von Immie
@Kölner
Und womit bewerbe ich mich?:-((
Erstellt am 17.01.2008 um 21:10 Uhr von Kölner
@Immi
Mit einer Bewerbungsmappe? Persönliches Erscheinen? Alten Zeugnissen?
In manchen Bereichen auch mit...
- der Abgabe von Sekreten
- einer eMail
- einem Antrag
- einer Mutprobe
- einem Muster
- einer Handarbeit
- einer Leinwand
- einem "Vorspiel"
- ...
Erstellt am 17.01.2008 um 21:19 Uhr von Immie
@Kölner
TOLL!
Oder einem qualifiziertem Zwischenzeugnis:-)
Zu den anderen Ausführungen fallen mir noch ganz andere Sachen ein;-)
Erstellt am 17.01.2008 um 21:28 Uhr von Immie
@Kölner
Sorry:-)
BAG 21.01.93 6AZR 171/92
...bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen...
Ich würde mich also mit qualifizirtem Zwischenzeugnis bewerben
und nicht...
Erstellt am 17.01.2008 um 21:36 Uhr von Kölner
@Immi
...und gibt es ein RECHT auf ein Zwischenzeugnis?
Erstellt am 17.01.2008 um 21:42 Uhr von Immie
@Kölner
Es steht auch manchmal im Tarifvertrag.
Z.B.§35 Abs 2 TVöD
Erstellt am 18.01.2008 um 06:35 Uhr von Werner
Für ein Zeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es keine gesetzliche Grundlage, aber
1. Anspruch möglicherweise aus Tarifvertrag
2. sonst aus arbeitsvertraglicher Nebenpflicht