Arbeit Zwischenzeugnis - Anspruch?
Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeit Zwischenzeugnis? Wenn ja, kann er eine Frist für dessen Erstellung setzen?
Community-Antworten (14)
17.01.2008 um 12:12 Uhr
@savi Er hat ein Recht auf ein "qualifiziertes Zwischenzeugnis".
17.01.2008 um 12:15 Uhr
Moin savi, von einer direkten Frist ist mir nichts bekannt. Es sollte jedoch Zeitnah ohne vermeidbare Verzögerungen ausgestellt werden.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht in der Regel, wenn
*der Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen hat oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bevorsteht, z.B. Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Befristung;
*der Arbeitnehmer sich weiterbilden möchte und die Zulassung zur gewählten Qualifizierungsmaßnahme von der Vorlage eines Zeugnisses abhängt;
*der Arbeitnehmer es für eine Bewerbung benötigt;
*der Arbeitnehmer mit einem Wechsel des Vorgesetzten konfrontiert wird;
*der Arbeitsplatz durch eine Versetzung oder Änderungskündigung umgestaltet wird;
*der Betrieb oder das Unternehmen durch einen Betriebsübergang auf einen Nachfolgerübergeht ;
*der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbricht (Wehr-, Zivildienst, politisches Mandat, unbezahlter Urlaub, Erziehungsurlaub);
*der Arbeitnehmer es zur Vorlage bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank benötigt oder
*der Arbeitsplatz durch eine Änderung des Konzerns oder Unternehmensgefüges umgestaltet wird
*der Arbeitnehmer eine längere Auszeit in Anspruch nimmt, beispielsweise die gesetzliche Elternzeit.
17.01.2008 um 13:15 Uhr
@Werner, Wow! das war mal ausführlich lG Anton
17.01.2008 um 13:22 Uhr
So bin ich ;-) MANCHMAL
17.01.2008 um 21:45 Uhr
@Werner, Immi Ich wusste nicht, dass man ein RECHT auf ein Zwischenzeugnis hat...
17.01.2008 um 21:50 Uhr
@Werner, Immi
wo steht das mit dem Recht? Bitte Gesetz nennen oder Urteil.
Bei uns ist das zur Zeit auch ein ganz heißes Thema, würde mich Interessieren, wo ich das alles was du geschrieben hast, nachzulesen ist.
17.01.2008 um 21:57 Uhr
@Miparix § 109 GewO...aber nur zum Zeugnis, nicht zum Zwischenzeugnis!
17.01.2008 um 22:06 Uhr
@Kölner Und womit bewerbe ich mich?:-((
17.01.2008 um 22:10 Uhr
@Immi Mit einer Bewerbungsmappe? Persönliches Erscheinen? Alten Zeugnissen?
In manchen Bereichen auch mit...
- der Abgabe von Sekreten
- einer eMail
- einem Antrag
- einer Mutprobe
- einem Muster
- einer Handarbeit
- einer Leinwand
- einem "Vorspiel"
- ...
17.01.2008 um 22:19 Uhr
@Kölner TOLL! Oder einem qualifiziertem Zwischenzeugnis:-) Zu den anderen Ausführungen fallen mir noch ganz andere Sachen ein;-)
17.01.2008 um 22:28 Uhr
@Kölner Sorry:-) BAG 21.01.93 6AZR 171/92 ...bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen... Ich würde mich also mit qualifizirtem Zwischenzeugnis bewerben und nicht...
17.01.2008 um 22:36 Uhr
@Immi ...und gibt es ein RECHT auf ein Zwischenzeugnis?
17.01.2008 um 22:42 Uhr
@Kölner Es steht auch manchmal im Tarifvertrag. Z.B.§35 Abs 2 TVöD
18.01.2008 um 07:35 Uhr
Für ein Zeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es keine gesetzliche Grundlage, aber
- Anspruch möglicherweise aus Tarifvertrag
- sonst aus arbeitsvertraglicher Nebenpflicht
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