Liebe Kollegen,

folgende Situation: Wir sind eine eigenständige Physiotherapie in einem Krankenhaus mit grosser psychiatrischer Abteilung.

Wir haben bereits Namensschilder mit Vor- und Zunamen.

Nun sollen im Rahmen eines Betriebsübergangs neue Namensschilder erstellt werden.

In letzter Zeit wurden unsere Mitarbeiter von den Patienten jedoch ungefragt geduzt, was die gerade im physiotherapeutischen Bereich schwierige Balance zwischen Distanz und Nähe unterläuft.
Einige Kollegen wurden sogar in sozialen Netzwerken von Patienten aufgestöbert und belästigt.

Deshalb haben wir als BR vorgeschlagen, die neuen Namensschilder nur mit "Herr/Frau Nachname" bzw. "V.Nachname" (V.=Vorname) zu gestalten, um auf diese Weise etwas mehr Distanz zu symbolisieren, bzw. die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen.

Uns geht es also in erster Linie nicht um das überhaupt (kein Problem mit Namensschildern), sondern um die inhaltliche Gestaltung.
Die Geschäftsführung wies unseren Vorschlag zurück mit dem Hinweis, wir hätten kein Mitbestimmungsrecht und sie möchten das einfach nicht.

Frage: Haben wir kein MBR, weil es bereits Namensschilder gibt? Weil sonst müssten Namenschilder doch eigentlich eine Frage der Ordnung im Betrieb [§87 (1) BVerfG] sein?!

Oder gibt es vielleicht über Datenschutzbestimmungen eine Möglichkeit darauf Einfluß zu nehmen?

Vielen Dank.