Hallo Kollegen,
eine MA soll zusätzlich Aufgaben aus einem ganz anderen Arbeitsbereich übernehmen. Gemäß BetriebsverfassungsG würde dieses Vorhaben eine Versetzung bedeuten (§99 Randnummer 9). Da diese Aufgaben von dieser MA aber nur wahrgenommen werden sollen, wenn der zuständige Kollege Urlaub hat oder krankgeworden ist, ist unser AG der Meinung, daß es sich nicht um eine Versetzung handelt und somit der BR kein MBR hat. Könnt ihr mir helfen? Wie seht ihr das?