Versetzung - wenn ganz anderer Arbeitsbereich vertretungsweise zu übernehmen ist?
Hallo Kollegen, eine MA soll zusätzlich Aufgaben aus einem ganz anderen Arbeitsbereich übernehmen. Gemäß BetriebsverfassungsG würde dieses Vorhaben eine Versetzung bedeuten (§99 Randnummer 9). Da diese Aufgaben von dieser MA aber nur wahrgenommen werden sollen, wenn der zuständige Kollege Urlaub hat oder krankgeworden ist, ist unser AG der Meinung, daß es sich nicht um eine Versetzung handelt und somit der BR kein MBR hat. Könnt ihr mir helfen? Wie seht ihr das?
Community-Antworten (3)
16.01.2008 um 16:07 Uhr
Lies doch einfach mal den Kommentar zum § 95 (3). Dann wirst Du in solchen speziellen Fällen selbst beurteilen können, ob es sich um eine Versetzung handelt.
Für Außenstehende ist schwer erkennbar, ob diese Arbeit in einem ganz anderen Arbeitsbereich "....mit erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, ...."
16.01.2008 um 16:09 Uhr
@kallewirsch §99 RN 9 - von was? aber egal; ob es sich um eine Versetzung handelt oder nicht, hängt sehr vom konkreten Einzelfall ab, was da alles zusammenkommt; schau mal im Fitting nach bei § 99 ab RN 97,
17.01.2008 um 12:48 Uhr
@uhu § 99 ab RN 97 - von was? nmsf
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