Erstellt am 16.01.2008 um 13:11 Uhr von Satchi
Ja und nein, wenn es keinen BR gibt, dann kann er den Mitarbeiter in den Urlaub schicken, wenn ein betrieblicher Umstand dies erforderlich macht. Auftragsmangel kann dazu gehören.
Sollte es jedoch einen BR geben, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht über "die Lage des Urlaubs" Entweder gibt es eine BV oder die Geschäftsleitung muss beim BR beantragen den oder die Mitarbeiterin X in den Urlaub schicken zu dürfen.
Sollte der BR per Beschluss diesem Antrag stattgeben, wird sich wohl nichts mehr machen lassen.
Ansonsten gilt generell: "Der AG muss für ausreichend Arbeit sorgen, es kann nicht die Pflicht des AN sein bei Auftragsmangel unentgeltlich zuhause zu bleiben oder Urlaub zu nehmen.
Grüße
Sascha
Erstellt am 16.01.2008 um 13:24 Uhr von Petrus
Google hilft:
Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG) vom 30. Mai 2006 (Aktenzeichen 6 Sa 111/06)
Erstellt am 16.01.2008 um 14:20 Uhr von uhu
@kaktuss
Auftragsmangel ist Betriebsrisiko und das haben nicht die Beschäftigten zu tragen sondern der AG, der ja dafür auch den Unternehmensprofit für sich allein beansprucht; siehe dazu § 615 BGB; die Beschäftigten müssen sich nicht auf Zwangsurlaub einlassen; der BR müßte das aber wissen; der AG sollte Kurzarbeit anmelden;