Betrieb verfassungswidrig (ARGEN SGB II) - was tun als BR?
Seit 20.12.2007 wissen wir, die ARGEN SGB II sind verfassungswidrig. Unsere ARGE ist derzeit noch eine GmbH, daher gibt es auch einen Betriebsrat und das BetrVG findet Anwendung. Derzeit weiß noch kein Mensch, wie es mit den Beschäftigten (kommunale MA, Mitarbeiter der BA) weiter gehen wird, aber es ist ja auch noch ein bisschen Zeit. Bis Ende 2010 hat das Bundesverfassungsgericht zur "Reform" aufgerufen. Wir wissen nur, dass es unseren Betrieb uns somit den Betriebsrat (11 Räte, davon 7 kommunale MA und 4 MA der BA) bald nicht mehr geben wird und wir wieder zu unseren Ursprungsarbeitgebern kommen werden (derzeit sind wir zugewiesen). Für uns Betriebsräte stellt sich nun das Problem, dass wir wohl kaum mit "offenen Armen" empfangen werden und sicherlich auch unser Kündigungsschutz nicht mehr relevant sein wird. Sollten wir vorzeitig das Handtuch werfen oder sollte der Vorsitz von der Freistellung zurücktreten und den Posten als Ehrenamt übernehmen?
Community-Antworten (1)
16.01.2008 um 11:14 Uhr
@tcpmh Was fragst Du für Sachen? Gerade jetzt sollte sich ein freigestelter BR schleunigst um seine Aufgaben kümmern...wozu soll denn dann eine Freistellung gut sein?
Noch was: Lethargie hat noch nie geholfen! Zumal: Wenn man das Urteil des BVerfG richtig liest, geht es darum die Organisation in einigen Bereichen neu zu gestalten - es ist nicht gänzlich illegal, was die ARGEN machen. Manchmal liegt in der Besonnenheit die Kraft!
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