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Mehrarbeit § 124 SGB IX

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter darf ich laut § 124 SGB IX einen Antrag stellen künftig von Mehrarbeit befreit zu werden. Im Gesetz heist es doch: Alles was über eine werktägliche Arbeit von 8 Stunden hinausgeht ist Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes. Werktag beinhaltet also auch den Samstag. Also könnte ich ich es so verstehen 6 Werktage einschließlich Samstag X 8 Stunden = 48 Stunden. Wir sind öffentlicher Arbeitgeber und für uns zählt der TVÖD, das bedeutet 39,5 Stunden in der Woche. Weiterhin ist unser Aufgabengebiet Straßenreinigung und Müllabfuhr. Wenn nun ein Feiertag in der Woche ist verschiebt sich die Müllabfuhr um einen Tag nach hinten, sodass nun an einem Samstag die Freitagstour gefahren wird. Auch müssen im Rahmen des Winterdienstes die Straßen von Eis und Schnee beseitigt werden. Dieses gehört auch zu unserem Aufgabengebiet, dazu werden rund um die Uhr die Mitarbeiter Eingeteilt. Teilweise in Überstunden ohne dass das Arbzg verletzt wird. Nun zu meiner Frage: Welches der hier angegebenen Aufgaben kann der Schwerbehinderter oder Gleichgestellte Kollege ablehnen wenn er einen Antrag laut § 124 SGB IX gestellt hat. Dass man an Sonn und Feiertagen den Dienst verwehren kann weiß ich. Wer kann mir bitte von euch weiter helfen????

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Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

18.10.2017 um 11:54 Uhr

Wenn der Freitag ( Feiertag )am direkt drauffolgenden Samstag "nachgeholt" wird ist bis 8 Std. alles im grünen Bereich. Anders sähe es bei dem Winterdienst aus, hier ist dann auf die Einhaltung der 8 Std. zu achten. Der §124 schliesst Nacht-/Schichtarbeit nun mal nicht aus. Siehe auch hier: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Mehrarbeit/77c418i1p/index.html

B
Brösel

18.10.2017 um 16:10 Uhr

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob der Schwerbehinderte der Verpflichtung nachkommen muss wenn er die 5 Tage Woche mit 39,5 Stunden hinter sich gebracht hat an dem Samstag zusätzlich kommen muss um 8 Stunden Dienst im Winterdienst zu verrichten. Sonn- und Feiertags besteht für Ihn ja sowieso keine Verpflichtung

E
Ernsthaft

18.10.2017 um 17:04 Uhr

Das hängt von deinem AV ab.

§ 124 SGB IX geht bei Mehrarbeit von Werktagen aus. Machst du an keinem dieser Tage mehr als diese 8 Std., hast du auch keinen Grund etwas abzulehnen.

Die tariflichen 39,5 Wochenstunden sind eine andere Geschichte und haben mit den Grundsätzen des § 124 SGB IX letztlich nur sekundär etwas zu tun.

Die durch den Samstag dann zusätzlichen 8 Stunden sind tarifliche Überstünden und keine Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes.

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