Erstellt am 15.01.2008 um 16:44 Uhr von w-j-l
Falls Dein BR nicht selbst rechtzeitig beginnt, dann kannst Du ihn darauf hinweisen, dass er die JAV-Wahlen einleitet. Sobald die Wahl eingeleitet ist, kandidierst Du wieder, wie Du es auch schon beim ersten Mal gemacht hast.
Erstellt am 15.01.2008 um 17:38 Uhr von Kölner
@w-j-l
Je nach Lage der Dinge könnte sich der nunmehr 26jährige Maik, der seit November im Betrieb als Geselle angestellt ist auch nicht mehr zur Wahl stellen!
Erstellt am 15.01.2008 um 18:11 Uhr von w-j-l
Das wird ihm dann aber schon der BR sagen, und selbst müßte er das als JAV-Vorsitzender auch wissen, statt hier danach zu fragen.
Falls er aber wahlberechtigt ist, dann muß er nicht den BR fragen, ob er kandidieren darf.
Aber danke für den korrigierenden Einwand.
Erstellt am 15.01.2008 um 18:16 Uhr von Kölner
@w-j-l
"Aber danke für den korrigierenden Einwand."
...jaja, Du darfst mich auch einen Korinthen... nennen.
Erstellt am 15.01.2008 um 18:21 Uhr von w-j-l
Ich habe gar nix gegen Präzisierung. Mit diesem Anspruch gehe ich meinem Gremium sonst immer auf den Wecker.
Erstellt am 15.01.2008 um 19:19 Uhr von Lotte
w-j-l,
schön, dass man mit manchen Dingen nicht allein ist in der großen Welt ;-))