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JAV-Wahlen Nov. 08 - für Wiederwahl Antrag beim Betriebsrat stellen?

S
sozisn
Dez 2016 bearbeitet

Hallo, im Nov. 08 sind wieder JAV Wahlen. Ich bin selbst JAV-Vorsitzender bei uns im Betrieb. Kann ich mich wieder zu Wahl stehlen bzw. muss ich einen Antrag beim Betriebsrat stellen oder wie sieht das aus? LG Maik

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Community-Antworten (6)

W
w-j-l

15.01.2008 um 17:44 Uhr

Falls Dein BR nicht selbst rechtzeitig beginnt, dann kannst Du ihn darauf hinweisen, dass er die JAV-Wahlen einleitet. Sobald die Wahl eingeleitet ist, kandidierst Du wieder, wie Du es auch schon beim ersten Mal gemacht hast.

K
Kölner

15.01.2008 um 18:38 Uhr

@w-j-l Je nach Lage der Dinge könnte sich der nunmehr 26jährige Maik, der seit November im Betrieb als Geselle angestellt ist auch nicht mehr zur Wahl stellen!

W
w-j-l

15.01.2008 um 19:11 Uhr

Das wird ihm dann aber schon der BR sagen, und selbst müßte er das als JAV-Vorsitzender auch wissen, statt hier danach zu fragen. Falls er aber wahlberechtigt ist, dann muß er nicht den BR fragen, ob er kandidieren darf.

Aber danke für den korrigierenden Einwand.

K
Kölner

15.01.2008 um 19:16 Uhr

@w-j-l "Aber danke für den korrigierenden Einwand." ...jaja, Du darfst mich auch einen Korinthen... nennen.

W
w-j-l

15.01.2008 um 19:21 Uhr

Ich habe gar nix gegen Präzisierung. Mit diesem Anspruch gehe ich meinem Gremium sonst immer auf den Wecker.

L
Lotte

15.01.2008 um 20:19 Uhr

w-j-l, schön, dass man mit manchen Dingen nicht allein ist in der großen Welt ;-))

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