Erneute Beschlussfassung: Gleiches Thema
Hallo Kollegen
gerade vom Urlaub zurückgekehrt und sehe, dass der BR erneut einen Beschluss gefasst hat. Das Thema ist das gleiche zu dem es schon einen Beschluss gab.
Es ging um eine Versetzung. Da hatten wir widersprochen. Das kam nicht gut an. Der Geschäftsführer bat den Betriebsrat den Beschluss nochmal zu überlegen.
Nun wurde dann das Thema erneut zur Beschlussfassung in einer BR-Sitzung hingelegt. Die Frage lautete: Sollen wir doch mit dem Widerspruch wieterverfahren? Es kam wieder ein ja.
Ich bin überrascht, denn ich dachte, wenn man einmal einen Beschulss gefasst hat, wäre das bindend. Ist das so?
Kann dann der BR immer wieder das Thema auf dem Tisch bringen bis die "richtige" BR-Mitglieder im Hause sind?
Community-Antworten (4)
05.08.2019 um 08:48 Uhr
Man kann auch erneut abstimmen wenn es neue Erkenntnisse gibt. Ist dann natürlich eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Andererseits- es sollte euch egal sein, ob es beim Chef gut ankommt. Es geht doch um die Interessen des / der Arbeitnehmer/s. Und da muss der Chef auch mit einem Nein umgehen können.
Habt ihr überhaupt mal mit den Betroffenen gesprochen?
05.08.2019 um 09:39 Uhr
Ja ich fürchte das geht, und gerade in zerstrittenen Gremien wird so etwas gerne mal genutzt. Ob das nun ein guter Stil ist, darüber lässt sich sicherlich streiten.
05.08.2019 um 09:43 Uhr
Prinzipiell muss über jeden Antrag abgestimmt werden, der auf der Tagesordnung steht. Wie ein Antrag auf die Tagesordnung kommt ist in §29 BetrVG nachzulesen. Dort ist nicht ausgeschlossen über einen Sachverhalt mehrmals abzustimmen. Es kann ja wirklich sein, dass es neue Erkenntnisse zu der Sache gibt. Wie gut das auf die Dauer ist wenn es öfter passiert ist eine andere Sache...
05.08.2019 um 14:18 Uhr
"Die Frage lautete: Sollen wir doch mit dem Widerspruch wieterverfahren? Es kam wieder ein ja."
Aso ehrlich gesagt: Ich habe keine Ahnung was der BR hier beschlossen hat oder haben könnte.
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