Konstituierende BR Sitzung - kann ein gekündigter Kandidat bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts teilnehmen?
salvete @ alle
Folgende Konstellation:
Ein fünfköpfiger BR soll gewählt werden. Es sind sechs Kandidaten vorgeschlagen. Einer davon ist gekündigt.
Was nun, wenn fünf gewählt wurden, der sechste als erster Ersatzmann nachrückt bis das Urteil vom Arbeitsgericht entschieden wurde?
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Kann der Gekündigte zumindest an der konstituierenden Sitzung teilnehmen und ggfs. auch Betriebsratsvorsitzender werden oder ist er durch die Kündigung zwangsläufig davon ausgeschlossen Dann hätte der AG ja schließlich doch gepunktet.
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Was, wnn der sechste Kandidat verzichtet? Da kein Ersatz vorhanden ist, müßte der BR wieder auf drei schrumpfen, also wahrscheinlich dieselben drei aus der Vorperiode. Damit wären durch die Kündigung dann zwei Kollegen kalt gestellt. Gilt das für die konstituierende oder nur für spätere Sitzungen?
Für eure fähigen Beiträge schon mein herzliches Dankeschön im voraus.
Gruß pro reo
Community-Antworten (9)
29.03.2006 um 22:43 Uhr
Hallo pro reo,
wenn auf alle 6 Kandidaten mind. 1 Stimme entfallen ist, ist ein 5köpfiger BR mit 1 Ersatzmitglied gewählt. Falls Du als ordentliches BR-Mitglied gewählt sein solltest, bist Du an der Teilnahme "BR-Sitzungen" zunächst einmal verhindert. Die konstituierende Sitzung ist für Dich also tabu.
Warum sollte der AG gepunktet haben? Hatte er Angst, Du würdest BRV und hat Dich deshalb gekündigt? Allerdings würde ich als BR keinen Kollegen zum BRV wählen, dessen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang läuft.
Wenn der 6. Kandidat (ich nehme an, Du sprichst nicht von Dir) die Wahl nicht annimmt, ist doch trotzdem ein 5köpfiger BR gewählt. Es muss keine Ersatzmitglieder geben.
Liebe Grüsse Fayence
29.03.2006 um 23:49 Uhr
Sehe ich wie Du Fayence. Solange das AG keinen Spruch gefällt hat, "ruht" das Amt des BR Mitglieds, wenn es ordentlich gewählt wurde. Sollte das "gekündigte" Mitglied eigentlich BR Vorsitzender werden, ist es doch egal. Einfach einen anderen vorschlagen und wenn das "gekündigte" Mitglied wieder in Lohn und Brot ist, bei der nächsten Sitzung auf Antrag den BRV neu wählen.
30.03.2006 um 00:02 Uhr
Hallo Gevatter, Du hast doch Urlaub! Du erhältst hiermit ein exklusives Fleißkärtchen ;-)
30.03.2006 um 00:29 Uhr
hehe, danke dir. Aber morgen fliege ich - versprochen !
30.03.2006 um 03:41 Uhr
@ Fayence
Die Befürchtung des AG ist zu unterstellen. Ich spreche nicht von mir, was den 6. Kandidaten angeht, aber als einem der verbliebenen fünf. Muß eine Neuwahl erfolgen, wenn die Mindestzahl von 5 BR nicht erreicht wird oder besteht die Amtsperiode auch mit dreien?
Zu 2. war gemeint, dass evtl. kein Ersatz in Frage kommt, wegen Verzicht des 6. Kandidaten und sich folglich unter den verbliebenen Fünf (hört sich an wie:"glorreichen sieben") das gekündigte Mitglied befindet.
Die Wahl ist nächste Woche. Meine Info zum Stand der Kandidaten war zunächst 9, dann runter auf 7, danach noch einer weniger und einen weiteren bin ich bemüht zu motivieren, weil er zögerlich wird.
Folge daraus wäre das ruhende Amt bis zum Urteil, also nur vier B-Räte. Daraus müßten dann wohl drei werden, damit eine Beschlußfähigkeit besteht oder?
Bedeutet das dann, dass durch die Kündigung der BR um ein weiteres Mitglied auf drei geschwächt wird oder besteht eine alternative?
@ Gevatter Kann die Begründung eines Antrages auf Neuwahl eines BRV ausreichen, wenn sie sich darauf stützt, dass der aktive evtl. nur von dreien gewählt wurde?
30.03.2006 um 11:18 Uhr
Hallo!
Interessanter Beitrag und auch die Antworten.
Sorry, dass ich das hier nicht beantworten kann. Bin aber interessiert und bekomm jetzt Nachricht wenn hier wieder geantwortet wird.
AO
30.03.2006 um 11:46 Uhr
Wenn auf 5 BR-Mitglieder gewählt wurde (Wahlausschreiben), dann kann der BR nicht zu dritt weitermachen. Da heißt es Neuwahlen.
Oder waren es bei Euch sogar anfangs 9 BR-Mitglieder?
Habe ich nicht ganz verstanden.
Jedenfalls, wenn es zu BR-Wahl gekommen ist, dann ist die Zahl der dortigen BR-Sitze bindend.
30.03.2006 um 12:04 Uhr
@ pro reo. Ich kann deine Anspannung sehr gut verstehen, aber mit der "Neuwahl" des BRV nach der konstituierenden Sitzung ist es sehr einach. Wenn die Klage des gekündigten erfolgreich war, lebt sein Amt wieder auf und er sitzt im Gremium. Soll dann ein anderer BRV werden und ihr seid euch einig, gibt es zwei sehr einfache Möglichkeiten. 1.) der "vorläufige" BRV tritt zurück und ihr wählt im Anschluß danach einen neuen BRV aus euerem Kreis. Das wäre das eleganteste. 2.) In der Sitzung stellt ein Mitglied den Antrag, einen neuen BRV zu wählen. Das muß er/sie gar nicht mal begründen, jedoch muß dann mindestens ein drittel der Mitglieder den Antrag unterstützen. Ist das geschehen, kommt es ebenfalls zur Wahl eines neuen BRV. Theoretisch könntet ihr auch mit 3 BR's "regieren" aber dann wird es haarig mit der Beschlußfähigkeit, wenn einer von euch fehlt.
30.03.2006 um 14:07 Uhr
@ Norden
Nein, es waren nicht neun BR zu wählen, sondern: aus 9 Vorgeschlagenen wurden 7, dann 6 und dieser weiß noch nicht so genau und bei den definitiven fünfen ist der eine (nämlich ...) morgen im Gütetermin.
@ Gevatter
Imerhin bliebe ja auch ein ordentlich gewählter kalt gestellt und quasi durch die Kündigung massiv mitbeeinflußt. Guten Flug und schönen Urlaub pro reo
@ alle Sollte die fristlose in eine ordentliche gewandelt werden, wäre doch da noch die Kündigungsfrist einzuhalten. Kann der gekündigte, sofern gewählt innerhalb dieser Frist noch an den Sitzungen teilnehemn?
Gruß pro reo
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