Übernahme nach der Ausbildung - unbefristet?
Hallo.
Es geht um zwei Azubis die gestern ihre Prüfung bestanden haben, aber ihren Facharbeiterbrief noch nicht ausgehändigt bekommen haben. Die beiden sind heute zur Firma gekommen und arbeiten auch schon fleißig. Bei uns ist es üblich im Anschluss an die Ausbildung für ein halbes Jahr übernommen zu werden. Da der Facharbeiterbrief aber nicht vorliegt wurde auch noch kein Vertrag unterzeichnet. Meiner Meinung nach hätten sie in diesem Fall einen Anspruch auf unbefristete Übernahme, da sie nicht nach Hause geschickt wurden. Am Donnerstag sollen sie ihre Prüfungsergebnisse abholen, dafür wurde auch schon eine Dienstreise genehmigt. Den Facharbeiterbrief bekommen sie aber voraussichtlich erst nächste Woche.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen ob das so zutrifft???
Der Facharbeiterbrief wird meiner Meinung nach auf gestern ausgestellt.
Wenn er auf das Aushändigungsdatum ausgestellt wird sieht es bestimmt wieder anders aus.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Danke schonmal.
Gruß
Steffen
Community-Antworten (5)
15.01.2008 um 12:43 Uhr
Hallo SteffenRu,
im § 21 des BBiG steht: "Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe." "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."
im § 24 steht: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hierüber etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
Ich denke dass hier der Donnerstag als "Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses" gesehen werden muss.
Also abwarten!
MfG Angi1
15.01.2008 um 12:49 Uhr
@SteffenRu, gibt es einen TV der die Weiterbeschäftigung von Azubis regelt?
15.01.2008 um 13:39 Uhr
@Angi1, @pit47, @SteffenRu
ich verfolge sehr aufmerksam Eure Diskussion. Wir haben ein ähnliches Problem. Vielleicht kann ich es kurz schildern. Ein Azubi (Krankenpfleger) hatte im ersten Anlauf die Prüfung nicht geschafft. Er stellte einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfung. Der AG genehmigte es bis zum nächsten Prüfungstermin längstens bis zum 31.3.08. Jetzt hat der Azubi am 17.1.08 seine Prüfung. Was Passiert wenn er die Prüfung besteht und er am 18.1.08 wie gewohnt auf Arbeit geht? Hat er dann einen unbefristeten Vetrag? Ich habe genau wie ihr das BBiG gelesen und zusätzlich in unserem Fall das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege(letzte Änderung) vom 22.10.04. Da steht unter §16 der selbe Sachverhalt wie im §24 BBiG. Wir haben leider keine JAV. Wir hatten es angeregt aber , niemand zeigte dafür Interesse. Wäre nett wenn Ihr helfen könntet. Unser Gewerkschaftssekretär sagte dasselbe wie ich es euch geschrieben habe. Wir haben unserem Azubi gesagt er soll seine Prüfung schaffen und dann am nächsten Tag wie gewohnt arbeiten kommen.
Danke für Eure Mühen im Voraus sagt klinik
15.01.2008 um 13:42 Uhr
@klinik ...und hinsichtlich der Beteiligungsrechte des BR's nach § 99 BetrVG kommt ein BR nach der Arbeitsaufnahme des dann - fertig - ausgebildeten Kollegen in Schwitzen.
16.01.2008 um 12:36 Uhr
@all Die vorgehensweise einfach zu arbeiten und entsprechend einen unbefristet Vertrag zu bekommen mag ja den aktuell betroffenden helfen. Wie sieht es aber mit dem nächsten Lehrjahren aus? Werden die dann nach Hause in Zukunft nach geschickt und bekommen keinen Halbjahresvertrag? Wenn Ihr solche ratschläge erteilt, dann schaut bitte auch in die Zukunft und denkt an die Folgen! Zum aktuellen Problem: Woher habt Ihr die Kenntnis das die beiden bestanden haben? Doch wohl eher Inoffizell. Da die bekanntgabe ja noch erfolgt. Also ist die Prüfung wahrscheinlich am Donnerstag bestanden.
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