Erstellt am 15.01.2008 um 08:23 Uhr von betriebsratten
Wenn keiner will kannst Du keinen Zwingen
Dann sind Neuwahlen zum BR fällig, da der Betriebsrat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter haben MUSS
Erstellt am 15.01.2008 um 08:31 Uhr von Heiko
ich bin neu im br, weil ich nachgerückt bin. aber ich habe früher schon einmal mitgearbeitet. könnte man den stellvertreter-posten nicht auch in einer geschäftsordnung regeln? was hat denn ein stellvertreter zu tun? vielleicht etwas schriftliches von der geschäftsleitung entgegennehmen oder mal eine sitzung leiten.
Erstellt am 15.01.2008 um 08:36 Uhr von uhu
@Heiko
schau mal im §26 BetrVG nach, z.B. im Fitting ab RN 6
Erstellt am 15.01.2008 um 08:41 Uhr von Heiko
ich kenne das gesetz, aber wenn sich nunmal kein stellvertreter findet. bei mir ist es so, dass ich in drei monaten in altersteilzeit gehe. deshalb könnte mich jetzt wählen lassen, aber das problem bliebe das gleiche. oder soll dann wieder das nächste nachgerückte ersatzmiglied (das für mich), das dann übrigens vollkommen ungeschult ist, den stellvertreter-posten übernehmen. dass dieser br, in dem ich sitze, seine eigene abwahl beschließt, glaube ich nicht. wahrscheinlich läuft es ohne stellvertreter, aber ich will unserem arbeitgeber ja keinen anlass geben, dass der br nicht einwandfrei arbeitet. deshalb suche ich auf diesem weg (forum) nach möglichen ideen.
zwingen kann man ja niemanden.
Erstellt am 15.01.2008 um 08:43 Uhr von Mona-Lisa
@betriebsratten,
Neuwahlen? Weil der BR nicht fähig ist, einen Stellvertreter in seinen Reihen zu finden?
Dürfte so nicht hinhauen......
@Heiko,
das BetrVG gibt klar vor, dass ein Stellvertreter gewählt werden MUSS, sowas kann man nicht mit einer GO aushebeln.
Überleg dir doch mal, selbst ein bisschen "Veranwortung" zu übernehmen und dich als Stellvertreter zur Verfügung zu stellen........... :-)
Erstellt am 15.01.2008 um 08:44 Uhr von Heiko
Mona-Lisa, danke für den Hinweis! Meine Antwort steht in Antwort 4.
Erstellt am 15.01.2008 um 08:50 Uhr von fred
Warum würde das mit Neuwahlen nicht hinhauen? Ich fand die Idee gar nicht einmal so schlecht. Immerhin wäre das ein Grund, das jemand ein bisschen "Verantwortung" übernimmt.
Erstellt am 15.01.2008 um 08:52 Uhr von uhu
@Heiko
dann lass dich doch wenigstens bis zu deinem Ausscheiden wählen; so habt ihr im BR wenigstens noch etwas Zeit zum ausdiskutieren; wenn das zukünftig nachrückende EBRM ggf. bereit wäre sich zum stellv. BRV wählen zu lassen, kann man die Person schon mal zur Schulung schicken;
Erstellt am 15.01.2008 um 09:01 Uhr von Mona-Lisa
@Heiko,
2 Minuten Unterschied machen sowas möglich.... :-))
Ich sehe das auch so wie der "olle Vogel", das würde zwar euer Problem nicht lösen, aber mehr Zeit um mal einiges im Gremium klarzustellen, hättet ihr allemal! Da wäre u. a. auch mal der BRV gefordert........
Dabe wäre interessant zu erfahren, warum sich die "alten BR's"" so vehement weigern, das Amt zu übernehmen........
Erstellt am 15.01.2008 um 09:06 Uhr von Heiko
gründe? ich = altersteilzeit. der rest: angst vor der verantwortung. schon der brv hat sich wählen lassen, weil keiner wollte. der vorherige stellvertreter, der eigentlich überhaupt nicht wollte, ist zurückgetreten, weil er zweimal innerhalb von zwei jahren die "geschäfte" übernehmen musste und damit schlicht überfordert war.
im grunde verdient meine firma keinen br - oder anders: jeder firma hat den br, den sie verdient.
ach ja, was soll der BRV denn machen? Hat er eine handhabe? kann er mit neuwahlen drohen?
Erstellt am 15.01.2008 um 09:24 Uhr von uhu
@mona-lisa
bist du denn noch so jung und knusprig oder geht das eher in Richtung *Piratenzwieback*? ...wenn man bedenkt, wie alt dein Konterfei ist meine Süße;