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Fristen bei Einstellung?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter

Meine Frage lautet, wenn der AG am Montag einen Antrag stellt jemanden einzustellen, wie ist es nun genau mit der 7 Tagesfrist die der BR hat? Ab wann läuft die, und wie langen? Ab wann könnte spätestens der neue Mitarbeiter anfangen? Der BR wird zustimmen, aber wie ist es mit den Fristen. Ich komme immer noch durcheinander damit.

mfg Betriebsrat

5.47205

Community-Antworten (5)

U
uhu

15.01.2008 um 09:21 Uhr

bei Anhörungen zu Einstellungen gem. § 99 BetrVG besteht die Wochenfrist; sie beginnt am Tag, der auf die Annahme des Vorgangs durch den BR erfolgt; z.B. Dienstag händigt der AG dem BRV oder im Fall seiner Abwesenheit einem anderen empfangsberechtigen BRM die Anhörung aus, dann läuft die Frist ab Mittwoch bis zum nächsten Dienstag 24 Uhr; in der Anhörung kann als frühester Tag der Arbeitsaufnahme dann der Mittwoch angegeben sein; sollte sich der BR vor Ablauf der Wochenfrist positiv zur Einstellung äußern, kann der AG den AN theoretisch dann auch entsprechend vor dem Mittwoch einstellen;

B
betriebsrat

15.01.2008 um 09:27 Uhr

Das heisst also, bei einem Antrag am Montag, kann der neue spätestens nächste Woche Dienstag anfangen. Richtig?

mfg betriebsrat

U
uhu

15.01.2008 um 09:29 Uhr

@betriebsrat genau

B
betriebsrat

15.01.2008 um 10:39 Uhr

Danke

mfg

M
Mona-Lisa

15.01.2008 um 10:48 Uhr

@betriebsrat, in der Däublerkommentierung findest du die genaue Fristenregelung, die sich auf das BGB beruft.

§ 99 BetrVG, V. Verfahren nach Unterrichtung des Betriebsrats, RN. 156

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