Bezahlung von Stempelkarten - durch AN?
Wer kann helfen? Kann ein Arbeitnehmer verplichtet werden, bei Defekt oder Verlust für die Stempelkarte 10Euro zu bezahlen egal wie alt sie ist.
Community-Antworten (4)
15.01.2008 um 00:16 Uhr
Wieso schließt der Betriebsrat diese Erstattungspflicht nicht in der Vereinbarung über die Zeiterfassung aus?
15.01.2008 um 08:45 Uhr
Stempelkarten sind Betriebsmittel unterliegen bei Gebrauch einem normalen Verschleiß, bei Defekt haftet allein der AG und wenn die Stempelkarte nicht gerade „grob fahrlässig“ weg geworfen gibt es keine Rechtsgrundlage 10 Euro zu fordern.
24.09.2024 um 22:00 Uhr
meine Stempelkarte hat einen Defekt,soll 25 Euro fùr neue bezahlen?
24.09.2024 um 22:23 Uhr
Und? Was rechtlich "Sache ist" steht ja schon hier.
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