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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stempelkarten und Datenschutz

D
daem
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma befinden sich im Pförtnerbereich die Stempelkarten für unsere Azubis. Auf den Stempelkarten befindet sich nur der Familienname, und die Anfangs und Ausgangszeiten. Nun meinte ein Betriebsrat, die Stempelkarten dürften nicht öffentlich ( Werksbereich) zugänglich sein, da dieses gegen den Datenschutz verstößt. Ist diese Aussage korrekt?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

01.04.2006 um 21:44 Uhr

wenn das tatsächlich noch richtige Stempelkarten aus Papier sind, und wenn ihr einen privaten Arbeitgeber habt (Nicht Öff. Dienst) dann kann ich spontan keinen Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz sehen.

D
daem

02.04.2006 um 00:20 Uhr

Das sehe ich genauso. Es sind ganz normale Stempelkarten aus Papier. Wie gesagt nur für die Azubis. Der Kollege BR meinte, andere könnten kontrollieren ob ein Kollege seine Arbeit pünktlich antritt. Mir erscheint seine Aussage auch ein wenig suspekt.

Aber danke für deine Antwort

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