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Bleibt unbefristeter Vertrag von JAV-Mitglied trotz wiederholt nicht geschaffter Prüfung bestehen?

T
Tamirasun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe gerade mal eine Frage, die ich mir so nicht beantworten kann. Habe auch schon hier gesucht.

Wir habene in Mitglied der JAV welches kurz vor der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildung einen unbefristeten Vertrag nach § 78a erhalten hat. Nun ist sie das erste Mal durchgefallen und der Azubi-Vertrag wurde um ein halbes Jahr verlängert. Die zweite Prüfung lief auch nicht gut, da die Prüfungsstrukturen unangekündigt anders waren. Egal, nun ist sie nochmal durchgefallen und es wird überprüft in wie weit diese Prüfung zulässig ist.

Wenn dies nun als rechtens gezählt wird und sie nochmals ein halbes Jahr als Azubi arbeiten muß, bleibt der unbefristete Arbeitsvertrag gültig?

Ist vielleicht eine doofe Frage, aber mich beschäftigt das gerade..lächel

Also, kann der Arbeitgeber diesen Vertrag zurückziehen?

Hoffe Ihr wisst was ich meine und irgendjemand kann mir etwas dazu sagenlächel

Vielen Dank

6.43703

Community-Antworten (3)

I
Immie

15.01.2008 um 11:46 Uhr

@Tamirasun Normalerweise sind Verträge doch datiert. Oder nicht? Ist denn eure JAV beim nächsten Versuch immer noch JAV?

A
Angi1

15.01.2008 um 11:54 Uhr

Hallo Tamirasun,

im Fitting zu § 78a RN 14 gefunden: " Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung verlängert sich auf Verlangen des Azubi das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung;wird auch diese nicht bestanden, auf sein Verlangen nochmals bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, insgesamt jedoch höchsten um 1 Jahr. In diesem Falle ist für die nunmehrige Fristenberechnung von der jeweiligen Wiederholungsprüfung bzw. dem Tag des Jahresablaufes auszugehen."

Ich würde auf alle Fälle vor Ablauf der o.g. Fristen (3 Monate vorher, spätestens am letzten Tag) einen erneuten schriftlichen Übernahmeantrag stellen. Je nachdem, ob die Prüfung bestanden wird oder nicht sieht der danach entstehende AV ja anderst aus. Also sicherheitshalber neu stellen. Lieber 2Verträge als keinen.

MfG Angi1

T
Tamirasun

15.01.2008 um 12:10 Uhr

Vielen lieben Dank!!!!!

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