Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter soll von Wolfsburg nach Hannover versetzt werden für etwa 3 bis 6 Monate.
Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel: “Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens unter Beachtung der Kenntnisse und Fähigkeiten auch auf anderen Stellen zu beschäftigen.”
Ok, Fahrzeit von WOB nach KS betgrägt ca. 2 Stunden (hin/zurück = ca .4 Std.)
Fahrkarten für die DB muss der Kollege vorstrecken, bekommt die Kosten aber nachgezahlt.
Der Kollege hat Familie und sein Dasein ist in KS eigentlich nicht erforderlich, sieht eher nach eine Beschäftigungsmaßnahme aus.

Der BR ist nicht angehört worden § 99 BetrVG.

Gibt es Urteile, die die Klausel im AV widerlegen oder irgend etwas anderes was man als BR hier machen kann?


Viele Grüße