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Mitbestimmung Versetzung?

W
Wichtelmaennchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter soll von Wolfsburg nach Hannover versetzt werden für etwa 3 bis 6 Monate. Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel: “Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens unter Beachtung der Kenntnisse und Fähigkeiten auch auf anderen Stellen zu beschäftigen.” Ok, Fahrzeit von WOB nach KS betgrägt ca. 2 Stunden (hin/zurück = ca .4 Std.) Fahrkarten für die DB muss der Kollege vorstrecken, bekommt die Kosten aber nachgezahlt. Der Kollege hat Familie und sein Dasein ist in KS eigentlich nicht erforderlich, sieht eher nach eine Beschäftigungsmaßnahme aus.

Der BR ist nicht angehört worden § 99 BetrVG.

Gibt es Urteile, die die Klausel im AV widerlegen oder irgend etwas anderes was man als BR hier machen kann?

Viele Grüße

3.84002

Community-Antworten (2)

U
uhu

14.01.2008 um 13:40 Uhr

@wichtelmaennchen Versetzungen unterliegen als personelle Einzelmaßnahmen der Mitbestimmung des BR; vor einer Versetzung ist der BR gem. § 99 BetrVG anzuhören; die individualrechtliche Versetzungsregelung (z.B. AV Klausel) ist Vorausetzung für eine Versetzung überhaupt; bei der Versetzung durch die tatsächliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches hat der BR Mitbestimmungsrechte; ausführliches siehe dazu auch Fitting §99 ab RN 97;

E
Efaienaerbeer

14.01.2008 um 18:42 Uhr

Da ihr garnicht angehört wurdet ist die Verstzung schon deshalb unwirksam (sog. Wirksamkeitstheorie). Der BR kann Unterlassung verlangen. Theoretisch könnte sich der Kollege - trotz seines weiten Arbeitsvertrages - mit Verweis auf die Unwirksamkeit der Versetzung wegen fehlender Anhörung des BR weigern, der Verstzung nachzukommen. Aber in der Praxis ist das natürlich sehr riskant, denn der Arbeitgeber könnte mit einer fristlosen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung reagieren und dann muss der Kollege sich erstmal einklagen...

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