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Ersatzmitglied kommt nicht zu Sitzungen - Wie kann der Betriebsrat dagegen vorgehen?

M
mosem80
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, wie sieht es eigentlich aus, wenn ein geladenes Ersatzmitglied fast nie zu den Sitzungen zu dem es geladen ist erscheint? Es sagt ja noch nicht einmal Bescheid wenn es nicht kann. Einladung und Tagesordnung werden immer rechtzeitig zugestellt. Wie kann ein Betriebsrat dagegen vorgehen? Danke für Eure Antworten Gruß Mosem

6.813016

Community-Antworten (16)

K
Kölner

13.01.2008 um 20:31 Uhr

@mosem80 Das E-BRM ansprechen?

P
pirat

13.01.2008 um 20:40 Uhr

@mosem80, Gesprächsinhalt könnte sein.....Konsequenzen aufzeigen(bei Beschlußfähigkeit?)......Amtsniederlegung, anfragen....

Zum Zeitpunkt der Betriebsratssitzung verhinderte BR oder E-BRM haben sich so rechtzeitig beim BRV abzumelden, so dass dieser weitere E-BRM laden kann.

M
Mona-Lisa

13.01.2008 um 20:46 Uhr

@mosem, nun ja, aus deiner Frage lässt sich nicht erkennen, ob das Ersatzmitglied die Einladung/Tagesordnung wirklich erhalten hat!

Mit ihm zu reden ist sicherlich der erste Weg......

@pirat, an der Beschlussfähigkeit andert das nicht's. :-)

P
pirat

13.01.2008 um 20:52 Uhr

Ahoi, ML, wenn sie garnicht erst beschlußfähig sind, weil,......upps, E-BRM ist nicht, weil * kam nicht*? .-)

M
Mona-Lisa

13.01.2008 um 21:00 Uhr

@Freibeuter, Beispiel: Gremium besteht aus 11 Mitgliedern, eines ist verhindert, ein E-Mitglied wird eingeladen - der/die kommt nicht! Beschlussfähigkeit ist nach wie vor gegeben!

gleiche Anzahl der Mitglieder, von 11 sind 6 verhindert, ein E-Mitglied (es gibt nur eins!) kommt nicht! Beschlussfähigkeit ist sozusagen beim Teufel!

und nu? ;-))

P
pirat

13.01.2008 um 21:10 Uhr

Ok, du Holde Schöne...... weisst du was, was ich nicht weiss? Hast du die Kugel??? Wem dem so ist, hast du Recht.!

Es gibt aber auch kleine Schiffscrew´s, danach stand mein Sinn... :-))

Das sieht man(n) mal wieder wie wichtig Kommunikation ist, wobei wir wieder bei @1 wären.

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 22:05 Uhr

mosem80 es ist natürlich ärgerlich wenn sich Kollegen für eine BR Wahl aufstellen lassen und dann, wenn sie die Möglichkeit haben etwas für die Wähler zu machen, sich nicht drum kümmern. Aber was will man den machen ?? Groß das Gericht bemühen ??

Ich würde versuchen mit einem Gespräch an die Vernunft des Ersatzmitglieds zu appellieren. Fruchtet dies nicht, würde ich einfach mit der Situation leben. Ihr bekommt die BR Sitzungen sicherlich auch so ordentlich hin.

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 22:07 Uhr

mosem80 es ist natürlich ärgerlich wenn sich Kollegen für eine BR Wahl aufstellen lassen und dann, wenn sie die Möglichkeit haben etwas für die Wähler zu machen, sich nicht darum kümmern. Aber was will man den machen ?? Groß das Gericht bemühen ??

Ich würde versuchen mit einem Gespräch an die Vernunft des Ersatzmitglieds zu appellieren. Fruchtet dies nicht, würde ich einfach mit der Situation leben. Ihr bekommt die BR Sitzungen sicherlich auch so ordentlich hin.

K
Kölner

13.01.2008 um 22:14 Uhr

@Der alte Heini Doppelt hält besser?

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 23:27 Uhr

Kölner Guten Tag Herr Oberlehrer!

FB
Frank B

14.01.2008 um 07:21 Uhr

@mosem80 Nicht vergessen, dass Ersatzmitglied fehlt unentschuldigt und es ist !kein! weiteres Ersatzmitglied zu laden!!!

U
uhu

14.01.2008 um 10:33 Uhr

@mosem80 ich würde es mal mit einem Gespräch oder Schreiben versuchen; Einladung zur nächsten erforderlichen BR Sitzung unter Mitteilung der TO; dann etwa so : seit xyz hat der BR xyz Sitzungen durchgeführt, zu denen du xxx Einladungen als EBRM erhalten hast. Leider hast du nur am ...teilgenommen; der BR hatte dein offensichtliches Desinteresse an deinem BR Mandat bereits letztes Jahr zur Kennis genommen; am ... fand deswegen bereits ein klärendes Gespräch zwischen dir und dem BRV statt, um in kollegialer Weise auf deine Betriebsratspflichten hinzuweisen; es versteht sich von selbst, dass das Engagement im BR auch die Teilnahme an den BR Sitzungen und aktive Mitarbeit im Gremium voraussetzt; das entspricht dem gesetzlichen Auftrag des übernommenen Ehrenamtes; der BRV bittet dich letztmalig aktive Bereitschaft zu zeigen, das BR-Mandat entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zumindest durch aktive Teilnahme an den BR Sitzungen, zu denen du geladen bist auszufüllen; andernfalls müßte der BR deine fortgesetzte Passivität als grobe Verletzung der dir aufgegebenen Pflichten aus dem BetrVG betrachten und dich auffordern, dein BR Mandat aufzugeben; weitere Schritte behält sich der BR vor; der BR hofft, dass du dich in Zukunft wie alle BRM intensiv um die Interessenvertretung unserer AN im Betrieb bemühst;

DAH
Der alte Heini

14.01.2008 um 16:29 Uhr

uhu schön geschrieben und hört sich auch toll an. Aber, wird dem Ersatzmitglied etwas angedroht für den Fall, dass es sein Verhalten nicht ändert, sollte dann, wenn sich nichts ändert auch umgesetzt werden.

Aber was will der BR machen? Mit Hilfe des ArbG vom Amt des Ersatzmitglieds, welches keines ist, entheben lassen? Und welches Mandat soll das Ersazmitglied aufgeben? Wie wollte der BR sonst überhaupt vorgehen? Verkloppen? Es ist besser so ein Schreiben nicht zu verfassen, da angedrohte Konsequenzen nicht umzusetzen sind und der BR sich so nur lächerlich macht.

Ihr werdet leider mit dem Problem leben müssen.

Aber vielleicht gibt es ja auch noch machbare Vorschläge.

E
Efaienaerbeer

14.01.2008 um 18:36 Uhr

Selbstverständlich könnt ihr auch beißen und müßt euch nicht aufs Brüllen beschränken:

Nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann der BR den Ausschluss eines BR-Mitglieds wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von BR-Sitzungen ist eine solche grobe Pflichtverletzung (Fitting § 23 Rn. 19) und auf Ersatzmitglieder ist § 23 Abs. 1 BetrVG entsprechend anzuwenden, wenn das Erstazmitglied während oder in unmittelbaren Zusammenhang mit einer zeitweiligen Vertretung eine grobe Amtsverletzung begeht (Fitting, § 23 Rn. 30).

U
uhu

15.01.2008 um 08:46 Uhr

@alter Heini das war keine theoretische Abhandlung von mir sondern erfolgreich angewandte Praxis mit Nachhaltigkeit; Beitrag 14 bringts auf den Punkt;

DAH
Der alte Heini

16.01.2008 um 15:27 Uhr

uhu Du willst mir jetzt erzählen, dass euer BR erfolgreich ein Ausschlussantrag mit der Begründung, " Ersatzmitglied bleibt ständig unentschuldigt der BR Sitzung fern", betrieben habt?? Glaube ich DIR nicht. Ansonsten Drohen und Reden kann der BR ja, aber wenn es nicht zum Erfolg führt, sind die rechtlichen Möglichkeiten solch ein ErsMitgl zu disziplinieren sehr begrenzt und das auch wenn Herr Fitting dies in Aussicht stellt.

Solche ein Ausschlussantrag erfolgreich zu betreiben ist selbst gegen ordentliche Betriebsratsmitglieder äußerst schwierig und bedarf in der Regel noch den Beweis, dass durch ständiges unentschuldigte Fehlen die Arbeit des Betriebsrats erheblich behindert wird.

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