Erstellt am 01.08.2019 um 13:12 Uhr von Pjöööng
Wenn Tarifbindung besteht (also bei Euch ein Tarifevrtrag gilt und der betroffene Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist), dann geht das definitiv nicht.
Wenn arbeitsvertraglich die Anwendung des Tarifvertrages "in der jeweils gülten Form" vereinbart ist, dann müsste der Arbeitgeber hier erst eine Änderungskündigung aussprechen.
Falls der Arbeitgeber den Tarifvertrag nur anwendet ohne dass es eine Vereinbarung dazu gibt, dann ist er nicht verpflichtet die Tariferhöhungen zu gewähren.
Erstellt am 01.08.2019 um 13:14 Uhr von Cyber99
Zunächst solltest Du mal klären, ob überhaupt Tarifbindung besteht. Wenn keine Tarifbindung besteht, dann hat der Chef viele Möglichkeiten. Besteht aber Tarifbindung, dann ist das Unternehmen auch daran gebunden. Wenn das Unternehmen die Tariferhöhung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzen kann, dann kann ich Euch für die Zukunft nur toi, toi, toi wünschen. Dann befindet sich das Unternehmen schon in einer wirtschaftlichen Schieflage und das will nichts gutes heißen.
Erstellt am 01.08.2019 um 13:15 Uhr von Pjöööng
3% entspricht 44,- €?
Da liegt Ihr ja um den Mindetslohn herum...
Erstellt am 01.08.2019 um 13:55 Uhr von seehas
44,- € pro Monat ist das was ein Unternehmer den Mitarbeitern obendrauf geben kann, als Geschenk oder Prämie oder was auch immer, das dann nicht versteuert wird und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Gibt er einen Gutschein mit 45,- € heraus, dann ist beides fällig. Der Chef möchte also gleich zweimal sparen.
Vor mehreren Jahren gab es bei uns ("angelehnt" an Tarif, d.h. auf den Tarifvertrag in der jeweils geltenden Form wird in jedem Arbeitsvertrag Bezug genommen) in Folge eines heftigen Einbruchs nach Verhandlungen zwischen GF und BR (meine Vorgänger) ein Moratorium: die Auszahlung der Tariferhöhung wurde ausgesetzt, zusätzlich gab es Kurzarbeit. So blieb das Unternehmen zahlungsfähig. 20 Jahre später gibt es uns immer noch.
Ich empfehle euch dringend das Gespräch zu suchen.