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Einstellungsgepräche/ Schwerbehinderung

R
Roadrunner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin neu mit der Aufgabe als Schwerbehinderter befasst und habe eine konkrete Frage.

Am 02.01.2008 wurde neue Mitarbeiterin eingestellt - mit einem Zeitvertrag (die Dauer ist mir unbekannt). Die neue Mitarbeiterin ist schwerbehindert. Inwieweit hätte die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden müssen bei Auswahl der Bewerber bzw. beim Vorstellungsgespräch? Gibt es Sonderregelungen für befristete Arbeitsverhältnisse?

Über eine Hilfestellung würde ich mit freuen.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

12.01.2008 um 20:20 Uhr

@Roadrunner Die §§ 95 f. SGB IX sind Dir nicht bekannt, oder? Demnach kannst Du am Bewerbungsgespräch nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX daran teilnehmen...

S
Spartacus

12.01.2008 um 20:47 Uhr

Moin Roadrunner, wurde die MA nicht beim BR beantragt? Warst du nicht in der BR -Sitzung? Achtung falle: Bei uns im TV gilt der Urlaubsanspruch für jeden "vollen Monat "der Beschäftigung. Bei Einstellung ab 02.01.08 somit kein voller Monat=kein Urlaubsanspruch :-(

K
Kölner

12.01.2008 um 20:57 Uhr

@spartacus ...das steht nicht nur in Deinem TV sondern auch in § 5 Abs. 1 BUrlG.

P
Peanuts

13.01.2008 um 11:42 Uhr

"Bei uns im TV gilt der Urlaubsanspruch für jeden "vollen Monat "der Beschäftigung. Bei Einstellung ab 02.01.08 somit kein voller Monat=kein Urlaubsanspruch"

Was soll uns diese Aussage sagen? Beschäftigungsmonat und Kalendermonat müssen NICHT deckungsgleich sein!

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