Erstellt am 12.01.2008 um 13:30 Uhr von Kölner
@bombel
Da muss der böse Chef vom BR aufgefordert werden, unverzüglich § 87 Abs. 1 Nr.2+3 BetrVG zu beachten. Sonst muss ihn dahin zwingen...
Erstellt am 12.01.2008 um 13:32 Uhr von pirat
@bombel,
§ 87 (1) Nr. 2 BetrVG: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"; Nr. 3: "Vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit".
"oder muss er sich damit zum betriebrat begeben?"
äh.........bist du BR? *grübel*
Erstellt am 12.01.2008 um 19:03 Uhr von spartacus
Moin,
ihr habt wirklich nur 152 Std. im Monat zu arbeiten bei einer 37.5 Std.Woche? Ich komme auf 162 Std. ???
Erstellt am 12.01.2008 um 19:09 Uhr von Kölner
@bombel
'spartacus' brachte eine neue Idee: Wie lautet denn die Klausel im AV bezüglich der Lage der AZ?
Erstellt am 29.01.2008 um 11:47 Uhr von Frisiamotte
Hallo, angeordnete Überstunden sind nicht zuleisten. Diese sind nur rechtens wenn der Betriebsrat dies mit einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. ( Was wohl nicht vorkommen dürfte, denn so dumm kann kein BR-Rat sein!!!)
Erstellt am 29.01.2008 um 11:50 Uhr von Mona-Lisa
@Frisiamotte,
und ich dachte immer, dass der Betriebsrat auch ohne eine Betriebsvereinbarung Überstunden zustimmen - oder auch ablehnen kann......... :-)