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Mehrarbeit - Mitbestimmung des BR

B
bombel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben in unserem Arbeitsvertrag eine geregelte arbeitszeit von 152 std. stehen. das sind 37,5 std. wöchentlich, nun verlangt unser chef das wir freitags länger arbeiten!! und er müsse dabei niemanden fragen oder ähnliches, um dieses zu bestimmen!! meine frage: kann er dieses so ohne weiteres tun? oder muss er sich damit zum betriebrat begeben?

7.07206

Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.01.2008 um 14:30 Uhr

@bombel Da muss der böse Chef vom BR aufgefordert werden, unverzüglich § 87 Abs. 1 Nr.2+3 BetrVG zu beachten. Sonst muss ihn dahin zwingen...

P
pirat

12.01.2008 um 14:32 Uhr

@bombel,

§ 87 (1) Nr. 2 BetrVG: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"; Nr. 3: "Vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit".

"oder muss er sich damit zum betriebrat begeben?" äh.........bist du BR? grübel

S
Spartacus

12.01.2008 um 20:03 Uhr

Moin, ihr habt wirklich nur 152 Std. im Monat zu arbeiten bei einer 37.5 Std.Woche? Ich komme auf 162 Std. ???

K
Kölner

12.01.2008 um 20:09 Uhr

@bombel 'spartacus' brachte eine neue Idee: Wie lautet denn die Klausel im AV bezüglich der Lage der AZ?

F
Frisiamotte

29.01.2008 um 12:47 Uhr

Hallo, angeordnete Überstunden sind nicht zuleisten. Diese sind nur rechtens wenn der Betriebsrat dies mit einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. ( Was wohl nicht vorkommen dürfte, denn so dumm kann kein BR-Rat sein!!!)

M
Mona-Lisa

29.01.2008 um 12:50 Uhr

@Frisiamotte, und ich dachte immer, dass der Betriebsrat auch ohne eine Betriebsvereinbarung Überstunden zustimmen - oder auch ablehnen kann......... :-)

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