Erstellt am 01.08.2019 um 07:04 Uhr von Kratzbürste
Fahrzeit ist in diesem Fall gleich Arbeitszeit.
Die Gewerkschaft wird hoffentlich aktiv werden.
Erstellt am 01.08.2019 um 08:10 Uhr von Cyber99
Natürlich geht das überhaupt nicht, was Dein Arbeitgeber da macht. Die Abmahnung ist lächerlich. Falls Dein Arbeitgeber tatsächlich Urlaub abzieht oder einen Zeitausgleich vornimmt würde ich zunächst noch mal das Gespräch suchen und wenn das nichts Hilft auch rechtliche Schritte einleiten.
In der Tat sieht das so aus, als wenn dein AG dich loswerden will. Wie sieht es mit der Unterstützung durch Dein Gremium aus. Kannst Du da Mehrheiten organisieren. Wenn ja, dann könnt Ihr Euch auch wirksam wehren. Dann kannst Du auch mal ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten wenn der AG z.B. fortwährend die BR-Post öffnet.
Erstellt am 01.08.2019 um 08:18 Uhr von Beinhart
Hallo Rebell2019!
Wenn der AG das doch unterschrieben hat, warum beschwert er sich dann (Abmahnung)?
Meinem Verständnis nach ist Fahrzeit auch Arbeitszeit. Bei mir im Betrieb ist das so geregelt (und hier sieht man auch alles sehr eng).
Der Seminaranbieter ist manchmal auch bei solchen Problemen behilflich.
Gegen "mein AG will mich loswerden" gibt es auch geeignete Mittel, als erstes eine dicke Haut. Ich würde das Gespräch suchen und mit dem AG reden, meistens gibt es da die Möglichkeit, Missverständnisse auszuräumen.
Das öffnen meiner BR-Post ist da schon ein Grund, den Anwalt einzuschalten, denn das könnte sogar ein Straftatbestand sein, denn es gilt das Briefgeheimnis §202 StGB!!!
Hier würde ich massiv gegen angehen!
Gruß
Erstellt am 01.08.2019 um 11:37 Uhr von Minion
Gibt es bei euch eine Regelung für Dienstreisen? Entsprechend dazu wäre dann die Reisezeit zum Seminar zu bewerten. Als BR darfst du ja weder benachteiligt noch begünstigt werden. Frage ggfs. in deinem Betrieb nach, wie dort mit Dienstreisen und Reisezeit zur Arbeitszeit bislang umgegangen wurde.
Wenn es nix gibt: dann hast du alles richtig gemacht, indem du innerhalb deiner persönlichen normalen Arbeitszeit die Reise angetreten hast. Kritisch wäre es, wenn du ausserhalb deines Arbeitszeitrahmens unterwegs bist.
Ach, ja, ein Unterschied macht es generell, ob du während einer Dienstreise selbst am Steuer gesessen hast oder nicht. Aber du bist selbst gefahren. Somit ein Problem weniger zu diskutieren.
Interessant zu diesem Thema das letztes Jahr erschiene Urteil vom BAG (5 AZR 553/17), dessen Argumentation auch für inländische Dienstreisen übernommen werden kann. Aber nur dann, wenn es keine betriebliche oder vertragliche Regelung gibt.
Zum Thema: "AG will mich loswerden": lass dich nicht einschüchtern. Du hast hoffentlich Unterstützung durch dein Gremium. Und die Gewerkschaft unterstützt dich ja schon.
Erstellt am 01.08.2019 um 11:39 Uhr von Pjöööng
"Für die Fahrt hätte ich deren Meinung nach, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen."
Wieso das? Einfach mal den § 37 BetrVG siorgfältig lesen:
"(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Die Fahrt zum Seminar war sicherlich erforderlich. Sie ist nach Deinen Worten während der Arbeitszeit erfolgt, damit hast Du einen Befreieungsanspruch gehabt. Ich würde mich gar nicht auf eine Diskussion einlassen, ob und wie viele Stunden "gutgeschrieben" werden müssen. Und ich würde es bei diesem Arbeitgeber vermeiden, irgendwelche BR-Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit zu legen.