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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was muss an neuen BR übergeben werden?

H
Hendrik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

im nächsten Jahr finden wieder BR-Wahlen statt. Als Schriftführer wird es wohl mir obliegen, die Unterlagen des jetzigen BR aufzuarbeiten und zu übergeben. Meine Frage deshalb: Was ist dem neuen BR zu übergeben? Darf man die BR-Unterlagen "aufräumen"? (Also auch etwas vernichten?) Was passiert, was kann getan werden, wenn kein neuer BR gewählt wird?

Gruß Hendrik

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Community-Antworten (1)

A
Abba

23.05.2005 um 11:19 Uhr

Puh ... keine leichte Frage! Wir haben bisher die Unterlagen komplett weitergegeben, schon allein um einem evtl. ganz neuen BR eine Starthilfe zu geben. Hierzu haben wir einen Beschluss gefasst (sicherheitshalber :-)). In einem anderen Betrieb wurde kein neuer BR gewählt. Der ehem. Vorsitzende hat die Unterlagen mit nach Hause genommen (ebenfalls via Beschluss vorab), um sie dort sicher vor dem Zugriff des AG zu verwahren. Sie hoffen jetzt auf einen neuen BR und werden diesem dann die Unterlagen übergeben. Wie das aber rechtlich aussieht ....?!

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