Erstellt am 21.01.2014 um 21:50 Uhr von Oblatixx
Oh, viele Fragen auf einmal.
Was hat die Alkoholkrankheit mit zu schnellem Fahren oder Bandscheibenvorfall zu tun? Nichts!
Und was heißt, sie wollen ihm ans Geld?
Der Mann ist krank und hat eure volle Unterstützung verdient, immerhin war er zur Therapie. Ich würda da überhaupt keine Luft ranlassen.
Da habt ihr ein hartes Pflaster vor euch.
Erstellt am 21.01.2014 um 22:18 Uhr von Farce
Diesem GF gehört einmal ganz gehörig in den A…… getreten!
Erzwingen könnt ihr hier leider nicht viel, außer dass er sein Mobbinggehabe sofort einstellt.
Als BR würde ich ihm jetzt erstmal an die Knete gehen. Schulungen, solange und soviel bis die Kasse leer ist.
Für einen recht unerfahrenen 7er BR, kommen da ganz schnell mal so an die Hunderttausend Ocken auf den Tisch.
Auch bei der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze, kann man hier ansetzen. In den meisten Fällen wird hier bei den AG geschlampt oder es passierte bisher überhaupt nichts in dieser Richtung. Da dieses durchaus sehr arbeitsintensiv und teuer werden kann, würde ich als BR ihn hier so beschäftigen, dass er kaum noch Zeit hätte, auf so dämliche Ideen zu kommen.
Die Möglichkeiten eines BR können hier fast unerschöpflich sein.
Bei der Personalakte könnt ihr leider nichts machen, ist Individualrecht und geht einen BR nur dann was an, wenn es der Kollege wünscht. Aber auch dann nur eingeschränkt.
Auch eine Regelungsmöglichkeit per BV sehe ich hier eher nicht. Denn wer gibt schon gerne Rechte ab, wenn er es nicht unbedingt muss.
Erstellt am 21.01.2014 um 22:31 Uhr von Tommyh
@seesee du hast jetzt geschrieben was in der Personalakte steht aber nicht wieso der Ag dem Kollegen ans Geld will da brauchen wir noch mehr Informationen.
@Farce gehts noch? Du weisst noch garnicht worum es geht schreist aber nach Schulungen für 100000 Euro und sagst aber gleichzeitig das der Betriebsrat keine Möglichkeiten besitzt hier was zu machen? Oh ha kopfschütteln
Erstellt am 21.01.2014 um 23:28 Uhr von ganther
Deine Antwort ist eine Farce
Erstellt am 22.01.2014 um 08:56 Uhr von seesee
Der Kollege war bisher als Prüfer beschäftigt. Um die Prüfberechtigung aufrecht erhalten zu können, muss er Tätigkeiten in seinem Bereich nachweisen können. Da er wegen des Alkoholproblems diese Tätigkeiten ca. 1.5 Jahre lang nicht durchführen durfte (Luftrecht), hat er die Prüflizenz verloren. Bislang war er nach seiner Therapie als Mechaniker beschäftigt worden, jedoch als Prüfer weiterhin bezahlt. Nun will man ihn nicht wieder an die Prüfertätigkeit heran führen, sondern plötzlich "weiß man nicht, wie man ihn überhaupt beschäftigen soll". Und wenn, dann auch weiterhin nur als Mechaniker - mit entsprechender Eingruppierung.
Erstellt am 22.01.2014 um 10:39 Uhr von paula
der Kollege sollte sich vielleicht mal anwaltlich beraten lassen. Der AG könnte hier nämlich auch noch anders reagieren. Bisher hat er durchaus noch Glück gehabt
Erstellt am 22.01.2014 um 12:25 Uhr von seesee
Ja, das haben wir ihm auch geraten.
Erstellt am 23.01.2014 um 10:45 Uhr von Tulpe
Und was steht im Arbeitsvertrag?? Sollte man zuerst mal Wissen.
Erstellt am 23.01.2014 um 11:26 Uhr von seesee
Meines Wissens wurde er einst vor vielen Jahren (1997 ?) als Mechaniker eingestellt, aber recht schnell zum Prüfer weiter gebildet und auch als Prüfer eingesetzt. Ob es dazu eine Vertragsänderung gab, ist mir nicht bekannt.
Grundsätzlich wollte ich ja eher wissen, wie lange Informationen wie Krankheiten etc. in der Personalakte bleiben dürfen. Stellt der Datenschutz nicht immer auf die Zweckgebundenheit von Daten ab? Zu welchem Zweck sollten in der Personalakte Krankzeiten über 20 Jahre aufgehoben werden? Und irgendwo müssen die Listen ja gespeichert werden. Wozu? Wenn ich vor 20 Jahren einen Bandscheibenvorfall hatte, die letzten 18 Jahre aber deswegen nicht mehr krank war, wen interessiert denn dann der Bandscheibenvorfall noch? Damit man ihn aus dem Ärmel ziehen kann, wenn man mich los werden will?