Hallo . Wir haben einen alkoholkranken MA, der eine Therapie gemacht hat und dem dieGF jetzt ans Geld will . Wir haben noch kein BEM , ist gerade in Arbeit. Nun haben wir von GF die Dokumentation des ganzen Vorgangs angefordert. Geliefert wurde u.a. ein BußGeldbescheid für zu schnelles Fahren aus 2003; weiterhin die Dokumentation von Krankzeiten wegen eines Bandscheibenvorfalls und Reha in 2006; etc... dürfen solche Sachen überhaupt in die Personalakte? Und wie lange darin bleiben? Können wir eine Regelung erzwingen, wann solche sensiblen Indormationen wieder raus müssen?