Erstellt am 25.10.2005 um 15:04 Uhr von Victoria
Hallo Tina, alle Betriebsräte haben über alle personellen Angelegenheiten, zu schweigen. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, würde ich demnach auch alle Akten etc. weitergeben.
Erstellt am 25.10.2005 um 18:19 Uhr von stern
Hallo Tina,
nachdem die Unterlagen des BR ja nicht nach einer Amtszeit ins Altpapier wandern und wie Viktor schon geschrieben hat, jedes BR-Mitglied über personelle Angelegenheiten sich nach § 79 BetrVG der Geheimhaltung verpflichtet, gehen alle Unterlagen (komplett) an den neuen BR.
Wir praktizieren dies seit Jahren erfolgreich und können somit 10 Jahre immer nachvollziehen. Bestimmte personelle Daten, z.B. über Um- und Abgruppierungen bewahren wir sogar länger auf, denn das könnte (und konnte) bei einem Widerspruch helfen.
Erstellt am 15.11.2005 um 11:31 Uhr von Wally
Grüß Dich Tina ,
nichts , was irgendjemandem schaden könnte wird an einen neuen BR übergeben : Schriftverkehr mit AN , BR - Protokolle , Prozessakten , .. .
Übergeben werden Personalmaßnahmen , Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber , Protokolle von Arbeitgebergesprächen , allgemeiner Schriftverkehr .
Die Akten sind Eigentum des amtierenden BR , er allein entscheidet wie mit ihnen verfahren wird und das ist auch gut so , denn wer weiß wer nächster BR wird !
Kollegenschweine gibt es überall !
Erstellt am 15.11.2005 um 22:10 Uhr von Ramses II
Unsinn!
Die Akten sind nicht "Eigentum" des amtierenden BR! Ein BR ist schliesslich weder eine Körperschaft, noch vermögensfähig!
Es sind sämtliche Unterlagen zu übergeben die noch rechtliche Relevanz haben.