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Nachruf der Verstorbenen während der Betriebsversammlung

B5
brumbär 56
Aug 2019 bearbeitet

Dürfen die Namen der Verstorbenen Mitarbeiter bei der Betriebsversammlung genannt werden, oder verstößt dies gegen den Datenschutz?

93605

Community-Antworten (5)

A
Andi253

31.07.2019 um 15:47 Uhr

Nach meiner Meinung verstößt da nichts gegen den Dateenschutz. Mache ich auch. Es gab bisher auch noch keine Beschwerden. Selbst wenn, würde ich es weiter tun.

C
Cyber99

31.07.2019 um 15:48 Uhr

Also, wenn ich tot wäre, dann wär mir der Datenschutz so ziemlich egal. Auf der anderen Seite - ich bin ja so ein ehrlicher Mensch gewesen - und bei Nachrufen wird immer so gelogen.

Ach übrigens - holt schon mal Hammer und Meißel raus und fangt an die Inschriften auf den Friedhöfen zu entfernen. Die meisten von denen, die da liegen, haben keine Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten erteilt.

P
Pjöööng

31.07.2019 um 16:13 Uhr

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/personenbezogene-daten-definition-und-praktische-beispiele/:

"Wen schützt das Datenschutzrecht?

Das Datenschutzrecht schützt zunächst alle natürlichen Personen, wobei im Datenschutz nicht der Inhalt der Daten, sondern die informationelle Selbstbestimmung im Vordergrund steht. Unter informationeller Selbstbestimmung versteht man allerdings, dass jede natürliche Person selbst darüber entscheiden soll, welche ihrer (eigenen) Daten und von wem diese Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Das Ziel der informationellen Selbstbestimmung ist, dass die freie Persönlichkeitsentfaltung nicht eingeschränkt wird. Zwar gibt es für Verstorbene keine klaren Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz, allerdings kann der Tote weder selbst bestimmen, welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden noch ist die Persönlichkeitsentfaltung durch die Verwendung eingeschränkt. Aus diesem Grund greift das Datenschutzrecht nicht bei Verstorben, allerdings existieren Ausnahmen, die eine Erhebung und Verwendung der Daten einer Person verbieten."

Und diese Ausnahmen greifen spätestens dann wenn die informationelle Selbstbestimmung anderer Personen betroffen ist.

G
ganther

31.07.2019 um 16:14 Uhr

wir nennen bei der Betriebsversammlung nur diejenigen Kollegen, wo die Angehörigen auch zugestimmt haben, dass der AG einen Nachruf in die Zeitung setzt

U
UdoWoe

02.08.2019 um 10:16 Uhr

Sorry Leute, aber Datenschutz hin und her. Man kann es auch übertreiben. Ich möchte einen KollegenInnen ehren. Da werde ich doch wohl auf einer BV einen Namen können ohne mir Gedanken über das Datenschutzgesetz machen zu müssen. Wenn ich das wegen des Datenschutzes nicht mehr machen darf, na dann Gute Nacht. Dann dürfen hier auch keine Namen mehr genannt werden, auch keine Pseudonyme. Dann darf auch beim Arzt nicht mehr per Namen aufgerufen werden. Dann wird es in Zukunft nur noch heißen: "Die Person mit Prostatakrebs in Zimmer zwei". Na Danke.....

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