W.A.F. LogoSeminare

Nachruf auf Betriebsversammlung

R
Ratsuchender
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine Frage, wir machen demnächst eine Betriebsversammlung, nun ist im vorigem Monat aus dem aktiven Arbeitsleben ein Kollege gerissen worden und verstoben. Hat auf einer Betriebsversammlung, nach der Begrüßung durch den Betriebsrat, sozusagen eine Totengedenksminute etwas verloren oder ist dieses eher unangebracht ? Wir haben hierüber einen Patt im Betriebsrat, da sich eine Person enthält. Was sagen erfahrene Betriebsräte zu solch einem Fall. Soll man es erwähnen oder nicht ?

Danke im voraus Ratsuchender

4.99203

Community-Antworten (3)

M
matze83

20.08.2007 um 16:46 Uhr

HI

kommt drauf an wie das bei euch im Betrieb aussieht. Wie wurde es früher gemacht? Wie groß seid ihr, wie viele kannten den Verstorbenen. Was würde der Verstorbene davon halten?

Ich möchte dazu keinen Rat geben, ist sache des BR un deirer Kollegen, verbieten kann euch die Gedenkminute aber keiner - BR hat Hausrecht.

P
packer

20.08.2007 um 18:36 Uhr

moin ratsuchender,

zu meinem verständnis als BR gehört es einfach dazu, daß der vorsitzende ein paar worte zum kollegen sagt und eine schweigeminute finde ich auch angebracht. ich denke es ist auch sehr wichtig, zusammen mit dem AG schriftlich bei den hinterbliebenen zu kondolieren und auch gegebenenfalls zusammen auf der trauerfeier und beerdigung zu erscheinen. so viel respekt sollte man als firma einem verstorbenen kollegen zollen. ich weiss natürlich nicht was für gründe deine kollegen anführen. mir fallen jetzt aber so auf anhieb keine ein. selbts wenn der verstorbene nicht wohl gelitten war, würde ich mich genau so verhalten, wie bei einem beliebten menschen. für mich als vorsitzenden würde es gar keine frage sein ob, sondern nur das wie...

gruß vom packer

E
Edelweis

23.08.2007 um 12:32 Uhr

Bei uns wird seit langer Zeit(mir sind über 12 Jahre bekannt) allen Verstorbenen, auch Rentnern,die schon länger ausgeschieden sind, eine gemeinsame Schweigeminute auf der lezten BV eines Jahres gewidmet. Der BRV verliest dann chronologisch die Namen. Bisher hat keiner gegen diese Vorgehensweise auch nur ansatzweise protestiert. Wenn Kollegen aus dem Arbeitsleben heraus versterben, besucht der BRV (od.Vertreter) auch die Trauerfeier und steht ggf. sogar den Hinterbliebenen mit Rat und Tat zur Seite, wenn diese mit dem Papierkram nach so einem Ereignis nicht klarkommen. Ich persönlich finde diese Lösung in Ordnung, vergessen sind die Toten im hektischen Alltag ohnehin zu schnell.

Ihre Antwort