Erstellt am 11.01.2008 um 10:22 Uhr von Kölner
@bojo
Von Seiten des AG habt Ihr keinerlei gesetzliche Grundlage auf die Ihr pochen könntet.
Allerdings kann man eine Bilanz auch anders bekommen...
Erstellt am 11.01.2008 um 10:53 Uhr von Angi1
Hallo Bojo,
im § 110 BetrVG Abs. 2 steht:
" In Unternehmen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen, aber in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigte ständige Arbeitnehmer beschäftigen, gilt Abs. 1 (Unterrichtung der Arbeitnehmer mindestens 1 x im Jahr über wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens) mit der Maßgabe, dass die Unterrichtung der Arbeitnehmer schriftlich erfolgen kann. Ist in diesen Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss nicht zu errichten, so erfolgt die Unterrichtung nach vorheriger Abstimmung mit dem Betriebsrat."
Vielleicht hilft das weiter!
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2008 um 11:06 Uhr von pirat
@bojo
....was Kölner meint ....könnte was mit dem * Handelsregister* zu tun haben! Die Einträge dort sind öffentlich! Upps, Sorry jetzt habe ich es verraten.
lies mal.......
http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/betriebsrat/BR-Info/br_01_05.pdf
Erstellt am 11.01.2008 um 12:04 Uhr von HF
aktuell wäre besser ;)
http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/betriebsrat/BR-Info/A-BR_4-07_01.pdf