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Einsicht in Bialnz und G+V ohne Wirtschafsausschuss

B
bojo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Unternehmen mit 60 Mitarbeitern und haben keinen Wirtschaftsausschuss. Nach welchem Recht § können wir die Einsicht in die Jahrsbilanz und G+V verlangen ?

4.48204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

11.01.2008 um 11:22 Uhr

@bojo Von Seiten des AG habt Ihr keinerlei gesetzliche Grundlage auf die Ihr pochen könntet. Allerdings kann man eine Bilanz auch anders bekommen...

A
Angi1

11.01.2008 um 11:53 Uhr

Hallo Bojo,

im § 110 BetrVG Abs. 2 steht: " In Unternehmen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen, aber in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigte ständige Arbeitnehmer beschäftigen, gilt Abs. 1 (Unterrichtung der Arbeitnehmer mindestens 1 x im Jahr über wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens) mit der Maßgabe, dass die Unterrichtung der Arbeitnehmer schriftlich erfolgen kann. Ist in diesen Unternehmen ein Wirtschaftsausschuss nicht zu errichten, so erfolgt die Unterrichtung nach vorheriger Abstimmung mit dem Betriebsrat."

Vielleicht hilft das weiter!

MfG Angi1

P
pirat

11.01.2008 um 12:06 Uhr

@bojo

....was Kölner meint ....könnte was mit dem * Handelsregister* zu tun haben! Die Einträge dort sind öffentlich! Upps, Sorry jetzt habe ich es verraten.

lies mal.......

http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/betriebsrat/BR-Info/br_01_05.pdf

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