Erstellt am 10.01.2008 um 20:46 Uhr von Mona-Lisa
@totti,
euer AG ist einer von der ganz abgeschlagenen Sorte und hat eure JAV sauber gelinkt!
Und sie ist aus Unkenntnis auch noch darauf hereingefallen.........
Eine "verhaute Prüfung" gibt's immer wieder mal, dann wird eben wiederholt, aber dass die Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung den § 78a demzufolge nicht kennt, ist traurig!
totti, "....sie tat dies..." ist somit zurückgetreten und damit raus!
Euer AG hat ganze Arbeit geleistet!
Erstellt am 10.01.2008 um 20:59 Uhr von totti
@Mona-Lisa
ja, unser AG hat da wirklich ganze Arbeit geleistet. War selber JAV und sie hätte mich nur anrufen müssen oder vorbeischauen. War keine kluge Entscheidung... Aber trotzdem mein Dank! Habe gedacht es gibt vielleicht doch noch einen kleinen Ausweg, den ich selber noch nicht weiß.
Schönen Abend noch!
Gruß :-)
Erstellt am 10.01.2008 um 21:54 Uhr von Matze24
In einem Souvenierladen auf einem Kärtchen gelesen: "Personalführung ist, wenn der Mitarbeiter derart über den Tisch gezogen wurde, so dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet." In Eurem Zusammenhang bleibt einem da das Lachen im Halse stecken.
Man kann nicht früh genug warnen! Sucht das Gespräch mit dem AG!!
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 11.01.2008 um 13:07 Uhr von Angi1
Hallo Totti,
im BBiG unter § 21 steht:
" Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchsten um 1 Jahr."
Dies hat nichts mit dem Amt des JAv zu tun sondern gilt für alle Azubis.
Den Antrag auf Übernahme nach § 78a kann sie auch noch 1 Jahr nach Beendigung der Amtzeit als JAV stellen.
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2008 um 21:57 Uhr von eumel22
Genau!
Als ehem. JAV Mitglied kann man m.e. auch noch ein Jahr nach dem Ausscheiden die Übernahme verlangen!