Mankogeld und Fehlbeträge - Mitbestimmung des BR?
Hallo, bei uns haben einige Mitarbeiter Kassen zum Kassieren. Ihnen wird ein Mankogeld gezahlt, was ja bei Differenzen zurückverlangt wird. Das Mankogeld beträgt ca. 12,-€. In der Kasse fehlen jetzt über 60 €. Kann der Mitarbeiter belangt werden, diesen Fehlbetrg komplett zu bezahlen, wenn nicht klar ist, wie dieser Fehlbetrag zustande kommt? Bräuchte dringend Hilfe! Vielleicht auch mit aktuellen Rechtssprechungen. Danke
Community-Antworten (6)
10.01.2008 um 12:54 Uhr
Zum Mankogeld besteht meist im Arbeitsvertrag eine Haftungsklausel, dennoch kann die Differenz der Kasse nur zurück verlangt werden, wenn eindeutig belegbar ist wer den Fehlbetrag verursacht hat. BAG-AZ: 8 AZR 175/97
10.01.2008 um 12:56 Uhr
Hier ein Link zu diesem Urteil,bitte den letzten Absatz beachten:
10.01.2008 um 13:55 Uhr
@BRNEU,
....... Führt eine Mankoabrede sogar zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbeträge, so ist eine solche Vereinbarung nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein sog. Mankogeld als Ausgleich für die Haftung zahlt (womit der Arbeitnehmer in die Lage versetzt wird, sich gegen einen möglichen Schaden zu versichern).
Quelle: Rainer Fuchs,
die 12€ MankoGeld, bekommt Sie die Monatlich? also 12€ mal 12 Monate?
@Rosenheimer Pillendreher, Schöner Link .... Schade das Du deinen letzten Absatz hier nicht nieder geschrieben hast, dann hätten wir darüber reden bzw schreiben können.
10.01.2008 um 14:41 Uhr
Ja, die 12 Euro bekommen die Mitarbeiter monatlich. In einem Betriebshandbuch steht drin, die Mtarbeiter sind für Ihre Kasse verantwortlich und dürfen keinen anderen kassieren lassen. Aber das ist in der Praxis nicht möglich, da die Mitarbeiter auch in der Küche mit zubereiten und Regale auffüllen. Somit ist die Kasse unbeaufsichtigt. Kann die Mitarbeiterin denn nur mit den Mankobetrag haften oder Komplett für alles???
10.01.2008 um 14:48 Uhr
@Waschbär
Nur für Dich:
Um dieses Risiko des Fehlbestandes zu vermeiden, werden häufig Mankoabreden im Arbeitsvertrag vereinbart, wonach der Arbeitnehmer das Mankodefizit alleine zu tragen hat. Derartige vertragliche Vereinbarungen sind wegen Verstoßes gegen zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht unwirksam. Dies jedenfalls dann, wenn auch noch andere Arbeitnehmer Zugriff auf dieselben Sachen haben. Gültig ist eine arbeitsvertraglich vereinbarte Mankoabrede, die verschuldensunabhängig zur Haftung des Arbeitnehmers führt, nur dann, wenn es sich um übliche kleinere Fehlbeträge handelt. Hierzu zählen insbesondere bei der Kassiererin Kassenfehlbestände, die auf ein Verzählen oder Vertippen zurückzuführen sind.
10.01.2008 um 15:02 Uhr
@ Docpille, Danke Du bist ja richtig lieb ... ich überlege schon mal wie ich das wieder gut machen könnte .-)))
also docpille nach deinem Schreiben und der aussage von BrNeu Hat die Kollegin ja die möglichkeit das sie den Fehlbetrag nicht erstatten muss. Richtig....???? @NeuerBR, es ist für mich fraglich ob das was ihr dort stillschweigend mit macht ( manko haftung obwohl es keins gibt,da der Arbeitsablauf es nicht zu lässt) so einfach die Kollegin aus der Brandung hilft. Sicherlich solltet ihr dieses Thema auf greifen gut aus Arbeiten und dem AG "Melden" den Arbeitsorganisation das muss er machen.
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