Erstellt am 10.01.2008 um 10:51 Uhr von Mona-Lisa
@Luci,
wenn Betriebsratsmitglieder zurücktreten, rücken Ersatzmitglieder nach und zwar solange, bis alle "aufgebraucht" sind. Sollte das Gremium dann aber die vorgeschriebene Anzahl (bei euch in dem Fall weniger als 3) in Ermangelung von Ersatzmitglieder nicht mehr gegeben sein, sind Neuwahlen fällig.
Fristen in dem Sinn gibt es nicht. Die "abtrünnigen" BR's geben ihren Entschluss am einfachsten in einer Sitzung bekannt.
Ab diesem Moment ist aber ein Zurück nicht mehr möglich!
Wem muss das "angezeigt" werden....
In erster Linie den Kollegen! Macht einen Aushang mit der Info, wer zurückgetreten ist und wer dafür nachrückt.
An die Geschäftsleitung in Form von einem kurzen Brief mit demselben Inhalt.