Verpflichtende Mehrarbeit trotz reduzierter Arbeitszeit
Hallo zusammen,
unser Arbeitgeber möchte mittels Betriebsvereinbarung die Wochenarbeitszeit auf 37,5h reduzieren. Gleichzeitig soll jedoch weiterhin 40h pro Woche gearbeitet werden damit die gewerblichen Mitarbeiter Überstunden für eine vorgesehene Betriebsruhe sammeln.
Für Angestellte soll diese Pflicht entfallen.
Kann dies so in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen werden?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Community-Antworten (12)
30.07.2019 um 10:05 Uhr
Wie ist denn die Arbeitszeit bei euch festgelegt? Gibt es einen Tarifvertrag?
30.07.2019 um 10:09 Uhr
Wir haben einen Tarifvertrag (IG-MEtall) mit Betriebsvereinbarung zur 40h-Woche
30.07.2019 um 10:33 Uhr
Da solltet Ihr die GEW mit ins Boot nehmen und zunächst mal genau schauen was im Tarifvertrag geregelt ist und ob es entsprechende Öffnungsklauseln gibt mit denen das gewünschte Modell überhaupt umsetzbar wäre. Und denkt dran - der Tarifvertrag steht in der arbeitsrechtlichen Normenpyramide über der BV. Wenn der Tarifvertrag Eure Bedürfnisse nicht trifft, dann könnte ein Haustarifvertrag die Lösung sein.
30.07.2019 um 10:54 Uhr
Wenn der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel hat, dann ist es kein Problem in einer BV eine abweichende Wochenarbeitszeit festzulegen. In einer BV festzulegen jede Woche etwas länger als vereinbart zu arbeiten um mit diesen Stunden feste Schließungstage abzudecken ist ebenfalls möglich. Ihr könntet auch ohne Änderung der Wochenarbeitszeit vereinbaren in Zukunft jede Woche 42,5 Stunden zu arbeiten um die nötigen Stunden für die Schließungstage vorzuarbeiten. Im Gartenbau ist es üblich im Sommer deutlich mehr zu arbeiten um die Schlechtwetterzeit im Winter abzufedern mit den vorgearbeiteten Stunden.
30.07.2019 um 11:37 Uhr
Und was machen die "Angestellten" während der Betriebsruhe? Und - sind die gewerblichen nicht auch angestellt? Ich würde auch erst mal die Gewerkschaft ins Boot holen und genau prüfen, ob der Tarif im Detail einen derartigen Spielraum lässt. (siehe auch § 77 Abs.3 BetrVG).
30.07.2019 um 12:30 Uhr
Vielen Dank für die bisherigen Antworten :-) Die betroffenen Mitarbeiter sollen in Lohn- und Gehaltsempfänger aufgesplittet werden, daher hatte ich die Begriffe "gewerbliche AN" und "Angestellte" verwendet. Letztere sollen während der Betriebsruhe Urlaub einplanen und ihre jeweils angesammelten Stunden jeden Monat im Rahmen ihres Gleitzeitkontos abbauen.
30.07.2019 um 14:01 Uhr
und wieso können die gewerblichen das nicht auch mit Urlaub machen?
30.07.2019 um 14:07 Uhr
Soll der Lohn auch auf diese reduzierte Wochenarbeitszeit angepasst werden?
30.07.2019 um 14:54 Uhr
Der Lohn soll auf die reduzierte Arbeitszeit angepasst werden. Es geht vorrangig darum, in wirtschaftlich schweren Zeiten Geld einzusparen und Vorteile gegenüber Konkurrenten zu haben, gleichzeitig aber die Produktivität zu erhalten. Daher sollen die "produktiven" Mitarbeiter auch jetzt die 40h arbeiten um die vollen Auftragsbücher abzuarbeiten.
30.07.2019 um 15:27 Uhr
also auf jeden Fall den TV genau lesen und mit der GEW sprechen ob das denn überhaupt möglich ist. Dann eine Betriebsversammlung machen und mit den Kollegen genau dieses Thema besprechen und hören was die dazu sagen. Wenn die Mehrheit damit einverstanden ist, dann evtl machen. Wie groß seid ihr, habt ihr einen Wirtschaftsausschuss? Wenn es denn vorrangig wirtschaftliche Gründe sind dann würde ich erstmal nicht so leicht zustimmen sondern mir die Zahlen ganz genau ansehen.
30.07.2019 um 15:51 Uhr
"Erstellt am 30.07.2019 um 12:54 Uhr von Leppom Der Lohn soll auf die reduzierte Arbeitszeit angepasst werden. Es geht vorrangig darum, in wirtschaftlich schweren Zeiten Geld einzusparen und Vorteile gegenüber Konkurrenten zu haben, gleichzeitig aber die Produktivität zu erhalten. Daher sollen die "produktiven" Mitarbeiter auch jetzt die 40h arbeiten um die vollen Auftragsbücher abzuarbeiten."
Gerade wegen dem Post hätte ich bei einem wirtschaftlich gesunden Unternehmen starke Bedenkendem zu zu stimmen.
30.07.2019 um 16:10 Uhr
Das sieht mir aber stark nach einer Abwälzung des Unternehmerrisiko auf die AN aus. Bei Flaute wird weniger bezahlt weil ja nicht soviel Stunden, wenn gut zu tun ist packen wir alles (wahrscheinlich) noch ohne Zuschläge) aufs Gleitzeitkonto. Wenn ein Tarifvertrag gilt der nunmal. Ich würde auch Kontakt mit der Gewerkschaft aunehmen und Fragen wie es da gesehen wird.
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