Erstellt am 10.01.2008 um 07:36 Uhr von Kölner
@missi
Einen Seminarbesuch wird man wirksam verhindern können...
Erstellt am 10.01.2008 um 07:52 Uhr von Mona-Lisa
@missi,
das könnte z. B. ein Stolperstein sein!
Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder?
Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat.
http://www.betriebsrat-aktuell.de/schulungsanspruch.htm
Erstellt am 10.01.2008 um 09:22 Uhr von Dana
@missi,
ein seminar für den SBV-Vertreter ist nicht so einfach, gerade wenn es um ein recht "kostspieliges" geht. Hast du schon mal bei eurem INtegrationsamt nach Seminaren gefragt. Die haben eigentlich auch immer viele und gute Weiterbildungen, die wenig kosten... vielleicht lässt sich der AG ja auf solch ein seminar ein.
ich persönlich halte es für sehr wichtig, dass der Stellvertreter der SBV geschult wird/ist. denn die Vertrauensperson kann ja mal krank werden, sich weiterbilden oder in den Urlaub fahren.............und dann muss der Stellvertreter ran und von ihm wird dann auch erwartet, dass er sich auskennt.
LG Dana
Erstellt am 10.01.2008 um 11:02 Uhr von missi
Hallöchen,
alle miteinander
Das mit dem häufig ist so eine Sache.
Ich werde schon gar nicht geladen zu einer BR Sitzung ,auch wenn der SBV nicht anwesend ist.
Sollte ich erfahren das er nicht da ,fällt die Sitzung einfach aus und wenn es noch so lange dauert.
Die Betriebsratsvorsitzende hat ein unheimliches Problem damit.
mfg
missi
Erstellt am 10.01.2008 um 11:51 Uhr von Efärien
Hallo missi,
für die Schulung von stellvertretenden SBV gibt es ausdrücklich eine Regelung im Gesetz:
§ 96 Abs. 4 Satz 4 SGB IX
Das mit den höchsten Stmmen gewählte stellvertretende Mitglied ist für Schulungen freizustellen, wenn wegen
1. ständiger Heranziehung nach § 95,
2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit,
3. absehebaren Nachrückens in das Amt der SBV in kurzer Frist
die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.
Bei Dir klingt mir das nicht so.
Offensichtlich habt ihr aber ein dickes Problem in der Interessenvertretung, denn sowohl der SBV als auch der BR versuchen Dich auszuschließen (Sei mir nicht böse, aber wenn alle gegen Dich sind, kommt der Verdacht auf, dass vielleicht Du das Problem bist...). Natürlich könntest Du ihnen das Leben schwer machen, wenn sie dabei Deine Rechte verletzen, aber wirklich sinnvoll ist es natürlich nicht, wenn sich die Interessenvertretung untereinander beharkt, statt sich mit ihren eigentlichen Aufgaben zu beschäftigen. Kannst Du nicht jemand um Vermittlung/Schlichtung bitten, z.B. jemanden von der Gewerkschaft? Ansonsten, langen Atem beweisen und bei der nächsten Wahl versuchen, mehr Stimmen zu bekommen und dann SBV (oder BR) werden. Wenn die Beschäftigten sehen, dass Du wirklcih etwas tust, dann klappt das ja vielleicht.
MfG
Efärien