Erstellt am 09.01.2008 um 17:14 Uhr von Der alte Heini
Eigentlich nicht.
Zeitverträge enden nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Es sei denn im Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Erstellt am 09.01.2008 um 17:27 Uhr von Mona-Lisa
@Der alte Heini,
stimmt schon, was du sagst, aber ich glaube nicht, dass damit "ThomasP's" Frage beantwortet ist!
@ThomasP,
rein theoretisch kann der AG dem befristeten MA am letzten Tag die "frohe Botschaft" überbringen, dass er seinen AV nochmal verlängert.
Erstellt am 09.01.2008 um 20:44 Uhr von ThomasP
danke ML und danke Heini.
und wie verhält es sich, wenn der AV nicht verlängert wird?
Erstellt am 09.01.2008 um 20:56 Uhr von Mona-Lisa
@ThomasP,
der AG ist nicht gezwungen, den AN zu informieren, dass sein AV ausläuft und er nicht übernommen wird.
Der Kollege weiss von Beginn seiner Beschäftigung an, wann sein Arbeitsvertrag endet!
........er hat ihn ja schliesslich unterschrieben!