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Information über Vertragsverlängerung

T
ThomasP
Jan 2018 bearbeitet

Wann muß der AG den AN spätestens darüber informieren, ob der AV verlängert wird oder nich?

Danke, Tom.

4.43004

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

09.01.2008 um 18:14 Uhr

Eigentlich nicht. Zeitverträge enden nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Es sei denn im Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

M
Mona-Lisa

09.01.2008 um 18:27 Uhr

@Der alte Heini, stimmt schon, was du sagst, aber ich glaube nicht, dass damit "ThomasP's" Frage beantwortet ist!

@ThomasP, rein theoretisch kann der AG dem befristeten MA am letzten Tag die "frohe Botschaft" überbringen, dass er seinen AV nochmal verlängert.

T
ThomasP

09.01.2008 um 21:44 Uhr

danke ML und danke Heini. und wie verhält es sich, wenn der AV nicht verlängert wird?

M
Mona-Lisa

09.01.2008 um 21:56 Uhr

@ThomasP, der AG ist nicht gezwungen, den AN zu informieren, dass sein AV ausläuft und er nicht übernommen wird. Der Kollege weiss von Beginn seiner Beschäftigung an, wann sein Arbeitsvertrag endet! ........er hat ihn ja schliesslich unterschrieben!

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