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Klausurtag außer Haus

M
madita
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG dem BR verwehren, einen Klausurtag außerhalb der Betriebsstätte abzuhalten, z.B.: in Privaträumen (Wohnung) eines BR Mitgliedes.

7.06104

Community-Antworten (4)

K
Konrad

09.01.2008 um 18:51 Uhr

Nein ! kann AG nicht solange dies in Privaträumen in der Freizeit statt findet.

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 01:02 Uhr

Eine BR Sitzung kann auch in der Arbeitszeit außerhalb des Betriebes stattfinden. Worauf es ankommt sind die dadurch entstehenden Kosten für den AG, die bei einer im Betrieb stattfindenden Sitzung nicht anfallen würden. Ich gehe nicht davon aus, dass hier Kosten anfallen und das Kind sollte den richtigen Namen haben.

P
paula

10.01.2008 um 01:37 Uhr

@heini

und was ist mit der Fahrzeit zu der Wohnung des BR? Die darf man dann aber genauso wie die Fahrtkosten beim AG nicht geltend machen...

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 17:26 Uhr

paula das sehe ich auch so. Die Fahrtkosten währen Kosten die nicht entstehen würden, wenn der BR seine Sitzung im Betrieb in einem vom AG zur Verfügung gestellten Raum durchführen würden.

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