Erstellt am 09.01.2008 um 17:51 Uhr von Konrad
Nein ! kann AG nicht solange dies in Privaträumen in der Freizeit statt findet.
Erstellt am 10.01.2008 um 00:02 Uhr von Der alte Heini
Eine BR Sitzung kann auch in der Arbeitszeit außerhalb des Betriebes stattfinden.
Worauf es ankommt sind die dadurch entstehenden Kosten für den AG, die bei einer im Betrieb stattfindenden Sitzung nicht anfallen würden.
Ich gehe nicht davon aus, dass hier Kosten anfallen und das Kind sollte den richtigen Namen haben.
Erstellt am 10.01.2008 um 00:37 Uhr von paula
@heini
und was ist mit der Fahrzeit zu der Wohnung des BR? Die darf man dann aber genauso wie die Fahrtkosten beim AG nicht geltend machen...
Erstellt am 10.01.2008 um 16:26 Uhr von Der alte Heini
paula
das sehe ich auch so.
Die Fahrtkosten währen Kosten die nicht entstehen würden,
wenn der BR seine Sitzung im Betrieb in einem vom AG zur Verfügung gestellten Raum durchführen würden.