Liebe KollegInnen,

innerhalb welcher Frist muss ein Betriebsrat einen Wahlvorstand berufen, sobald er zurückgetreten ist?

Wer beruft den Wahlvorstand, und welchen, wenn sich nicht genügend Kandifdaten für den Wahlvorstand finden und/oder niemend der Vorsitzende des Wahlvorstandes sein möchte?

Innerhalb welcher Fristen MUSS der Wahglvorstand Neuwahlen einleiten?

Und wie immer...so stehts geschrieben?