Darf der amtierende Betriebsratvorsitzende dem neuen Wahlausschuss angehören?
Darf der amtierende Betriebsratvorsitzende den neuen Wahlausschuss angehören?
Community-Antworten (1)
28.02.2006 um 17:00 Uhr
nach meinem kenntnisstand ja ob es allerdings gut und sinnvoll ist, steht auf einem anderen blatt. hierbei sollte aus meiner sicht daüber nachgedacht werden, ob das ganze hierdurch nicht einen negativen touch bekommt und man nicht vielleicht doch als amtierender Betriebsratsvorsitzender darauf verzichtet.
gruss
baer6
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