hallo,

meine frage:

unser betriebsratvorsitzender hat ein persönliches problem mit dem neuen geschäftsführer.
es herrschen auch unstimmigkeiten im betriebsrat und der belegschaft.
der betriebsratvorsitzende will nun sein amt niederlegen und bei den nächsten neuwahlen sich wieder aufstellen lassen und versuchen den betriebsrat nach seinen wünschen zu gestalten.
meine frage: gibt es einen regelung, wenn der betriebsratvorsitzende sein amt nieder legt, dass er dann eine zeit lang nicht gewählt werden kann?

danke im vorraus