Erstellt am 29.11.2005 um 18:27 Uhr von adlatus
Hallo profbrink2
das klingt ja ganz nach Misstrauensvotum mit anschließenden Neuwahlen. Wohin das in der Politik geführt hat, wissen wir ja nun alle.
Also, mir ist kein Passus bekannt, der so etwas vorschreibt, bzw. verbietet. Aber wolle ihn denn wiederwählen. Die Probleme mit dem GF bleiben. Da hilft einfach nur miteinander reden.
adlatus
Erstellt am 29.11.2005 um 18:28 Uhr von BMW
Hallo profbrink2
Es gibt eine solche Regelung nicht !
Er kann in der laufenden Amtsperiode sein Amt als BR
niederlegen!
Bei der nächsten Wahl ist er wieder da (wenn er will)
Gruß BMW
Erstellt am 29.11.2005 um 23:04 Uhr von Heini
Sicherlich hat er die Möglichkeit sein Amt als BR-Vors. aber auch sein Amt als Betriebsrat niederzulegen.
Bei Neuwahlen entscheiden die Wähler wie sich der neu BR zusammensetzt. Mit dem Ergebnis müssen dann die Wähler und der AG leben.
Es gibt keine Gesetz oder Regelung, dass einem zurückgetretenen BR Mitglied die Wiederwahl verbietet.
Erstellt am 30.11.2005 um 07:31 Uhr von Frank B.
@adlatus
Ein Mißtrauensvotum gibt es nicht im BetrVG!!!
Dazu sollte man sich mal den "FITTING" 22. Auflage §26 BetrVG Rn 18-20 genauer durchlesen.
Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit jemanden zu verbieten, für ein Amt zu kandidieren, es sei denn er ist straffällig geworden und es wird ihm von Amtswegen untersagt ein öffentliches Ehrenamt zu bekleiden.
Ich kann nur dem Vorsitzenden viel Erfolg wünschen, denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!