Reisezeit gleich Arbeitszeit bei angeordneten auswärtigen "Events"?
Hallo zusammen. Unsere international tätige Firma mit amerikanischer "Mutter" plant für den Vertrieb einen so genannten "Kick-Off" Event. Es werden keine Kosten und Mühen gescheut, um den Vertreib bei Laune zu halten: Drei bis vier Tage in einem 5 Sterne Wellnesshotel in schöner ländlicher Umgebung (dafür wurden im technischen Bereich knapp 50% der Belegschaft abgebaut). Die Anreise für diesen Event erfolgt teilweise am Samstag, teilweise am Sonntag. Meiner Meinung nach ist die halbtägige Anreise (und bei einigen zusätzlich die sonntägliche Vorbereitungszeit) als Arbeitszeit anzusehen und muss entsprechend zusätzlich zum normalen Gehalt vergütet werden (evtl. sogar mit Überstunden- und/oder Sonntagszuschlag). Liege ich da richtig oder muss ich das als freiwilligen Verzicht zu einer in erster Linie vergnüglichen Veranstaltung einstufen?
Solidarische Grüße Klaus
Community-Antworten (2)
10.01.2008 um 00:37 Uhr
Wie erfolgt denn die Anreise? Das BAG hat erst vor kurzer Zeit entschieden, dass die Fahrt im Zug oder als Beifahrer im Auto keine AZ ist die man vergüten muss. Anders verhält es sich bei dem Fahrer des Autos.
Vorbereitungszeit? Müssen die das da am Sonntag machen?
10.01.2008 um 09:35 Uhr
Hallo Paula, zum Abschluss des Meetings soll ein sog. Band Contest (musikalische Darbietungen aus den verschiedenen Ländern, die per Applausometer bewertet werden) stattfinden. Die "MusikerInnen" reisen schon am Samstag an, um noch Zeit zum Üben zu haben, die anderen reisen am Sonntag an. Die Anreise erfolgt per Flugzeug/Taxi auf Firmenkosten.
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