Erstellt am 09.01.2008 um 09:05 Uhr von Kathi
Wenn ich das richtig verstehe, soll einem BR-Mitglied gekündigt werden. Die Kündigung eines BR-Mitgliedes bedarf der Zustimmung des BRs. Es geht nicht, die Frist verstreichen zu lassen. Stimmt der BR dieser Kündigung nicht zu, kann der Arbeitgeber diese Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen.
Erstellt am 09.01.2008 um 09:07 Uhr von Mona-Lisa
@Darmstadt,
ein BR-Mitglied wurde betriebsbedingt gekündigt? Geht nicht!
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/betriebsbedingte_kuendigung_auswahl_personen.htm
Du sprichst in Rätseln......... (mag ich sonst eigentlich gern!)
"grübel...." was beabsichtigt der BR-Kollege mit diesem Vorgehen?
Erstellt am 09.01.2008 um 09:25 Uhr von Matze24
@Darmstadt,
es klingt so, als wolle das BR-Mitglied in die Arbeitslosigkeit ohne Sperre der Bezüge und ohne besonderen Kündigungsgrund (auf Person bezogen).
Nun muss man dem Arbeitsamt die Betriebsrtatstätigkeit ja nicht auf die Nase binden.
Dennoch: die Kündigung ist rechtswidrig und kann jederzeit von jeder Seite angefochten werden. Die schriftlichen Unterlassungserklärungen könnten auch für eine Strafanzeige reichen. Ein klassischer Betrugsversuch gegenüber der Arbeitlosenversicherung - mit Vorsatz.
Mein Vorschlag: Finger weg! Im Zweifel auf Wunsch Eures Kollegen 'Kopf in den Sand' stecken nach dem Motto, 'wo kein Kläger, ist auch kein Beklagter'.
(Sachen gibt's...)
Erstellt am 10.01.2008 um 16:34 Uhr von Der alte Heini
Matze24
man muss dem Arbeitsamt schon seine BR Tätigkeit mitteilen,
denn danach wird bei einem Antrag auf Leistung ausdrücklich gefragt.
Will das BR Mitglied wirklich selber ausscheiden und hat Angst vor eventuelle Nachteile, sollte das Vorhaben mit einem Fachanwalt besprochen werden.
Erstellt am 10.01.2008 um 18:12 Uhr von Kölner
@all
Nur mal so am Rande...
...das BAG urteilte vor nicht allzu langer Zeit, dass Sätze wie "ein BR-Mitglied wurde betriebsbedingt gekündigt? Geht nicht!" NICHT mehr richtig sein müssen!
Erstellt am 12.01.2008 um 01:15 Uhr von Der alte Heini
Kölner,
so ist es.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch für
Betriebsratsmitglieder eine fristgerechte,
betriebsbedingte Kündigung möglich.