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Kündigung eines BR - Mitglieds

D
Darmstadt
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe folgende Frage:

Was kann es für den BR für Folgen haben, wenn ein Mitglied gekündigt werden soll (betriebsbedingt) und der BR auf Wunsch des gekündigten (liegt in schriftlicher Form vor) die Frist verstreichen lässt? kann der BR dadurch Nachteile erleiden?

Zusätzlich unterschreiben BR-Mitglied und der BR, dass sie gegen die Kündigung nicht vorgehen werden.

4.55006

Community-Antworten (6)

K
kathi

09.01.2008 um 10:05 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, soll einem BR-Mitglied gekündigt werden. Die Kündigung eines BR-Mitgliedes bedarf der Zustimmung des BRs. Es geht nicht, die Frist verstreichen zu lassen. Stimmt der BR dieser Kündigung nicht zu, kann der Arbeitgeber diese Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen.

M
Mona-Lisa

09.01.2008 um 10:07 Uhr

@Darmstadt, ein BR-Mitglied wurde betriebsbedingt gekündigt? Geht nicht!

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/betriebsbedingte_kuendigung_auswahl_personen.htm

Du sprichst in Rätseln......... (mag ich sonst eigentlich gern!)

"grübel...." was beabsichtigt der BR-Kollege mit diesem Vorgehen?

M
Matze24

09.01.2008 um 10:25 Uhr

@Darmstadt,

es klingt so, als wolle das BR-Mitglied in die Arbeitslosigkeit ohne Sperre der Bezüge und ohne besonderen Kündigungsgrund (auf Person bezogen). Nun muss man dem Arbeitsamt die Betriebsrtatstätigkeit ja nicht auf die Nase binden. Dennoch: die Kündigung ist rechtswidrig und kann jederzeit von jeder Seite angefochten werden. Die schriftlichen Unterlassungserklärungen könnten auch für eine Strafanzeige reichen. Ein klassischer Betrugsversuch gegenüber der Arbeitlosenversicherung - mit Vorsatz. Mein Vorschlag: Finger weg! Im Zweifel auf Wunsch Eures Kollegen 'Kopf in den Sand' stecken nach dem Motto, 'wo kein Kläger, ist auch kein Beklagter'.

(Sachen gibt's...)

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 17:34 Uhr

Matze24 man muss dem Arbeitsamt schon seine BR Tätigkeit mitteilen, denn danach wird bei einem Antrag auf Leistung ausdrücklich gefragt.

Will das BR Mitglied wirklich selber ausscheiden und hat Angst vor eventuelle Nachteile, sollte das Vorhaben mit einem Fachanwalt besprochen werden.

K
Kölner

10.01.2008 um 19:12 Uhr

@all Nur mal so am Rande... ...das BAG urteilte vor nicht allzu langer Zeit, dass Sätze wie "ein BR-Mitglied wurde betriebsbedingt gekündigt? Geht nicht!" NICHT mehr richtig sein müssen!

DAH
Der alte Heini

12.01.2008 um 02:15 Uhr

Kölner, so ist es. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch für Betriebsratsmitglieder eine fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung möglich.

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