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Wer kann mir eine Auskunft geben?

LS
Luca Sofie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsratsvorsitzende und Betriebsrat in einem, da wir nur eine kleine Einrichtung sind mit nur 17 Mitarbeitern. Nun zu meiner Frage: Ich hab mit der Geschäftsleitung eine klitzekleine Lohnerhöhung von 1,5% monatlich ab 07.07 ausgehandelt. Diese wurde uns nochimmer nicht gezahlt,weil die Herren Gesellschafter (wir sind eine gGmbH)noch nicht informiert sind. In der letzten Monatsbesprechung November`07 mit der Geschäftsleitung haben wir beschlossen, die Lohnerhöhung auch ohne deren Wissen zu zahlen,da sie im Pflegesatz verankert ist und meiner Meinung nach man das Geld nicht anderweitig ausgeben kann. Die Dezembergehaltszahlung erfolgte ohne Lohnerhöhung. Welche Schritte sollte ich als nächstes gehen? darf ich mir als 1Mann BR einen Anwalt nehmen,wenn es vor Gericht gehen sollte?

4.55403

Community-Antworten (3)

N
Neo30880

08.01.2008 um 18:06 Uhr

Hallo! HAst Du darüber alles schriftlich? Dein Geschäftsführer hat ja, so wie es aussieht über das Gehaltsbudget Entscheidungsbefugniss und bräuchte gar nicht die Gesellschafter zu fragen, es sei denn er brauch jetzt dafür eine Budget Erhöung.Dann ist der aber nicht mehr lange Geschäftsführer, wenn er schon im Vorfeld solche Entscheidungen trifft! Das mit dem Pflegesatz verstehe ich nicht ganz?! Schaue Dir mal den §87 (1) 10. und 11 an. Ist eine Sache der Mitbestimmung und sogar Einigungsstellenfähig. Ansonsten Anwalt immer fragen, dafür sind die da!

I
Immie

08.01.2008 um 18:20 Uhr

@Luca Sofie Das steht aber nicht in einer BV?

K
K.Etzer

08.01.2008 um 19:31 Uhr

§ 77 Absatz 3 BetrVG könnte der Wirksamkeit dieser Lohnerhöhung entgegenstehen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle dürfen Betriebsräte keine materiellrechtlichen Regelungen treffen, da sich die Gewerkschaften als tarifvertragsschließende Parteien dieses Recht ausdrücklich vorbehalten.

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