Erstellt am 08.01.2008 um 17:06 Uhr von Neo30880
Hallo! HAst Du darüber alles schriftlich? Dein Geschäftsführer hat ja, so wie es aussieht über das Gehaltsbudget Entscheidungsbefugniss und bräuchte gar nicht die Gesellschafter zu fragen, es sei denn er brauch jetzt dafür eine Budget Erhöung.Dann ist der aber nicht mehr lange Geschäftsführer, wenn er schon im Vorfeld solche Entscheidungen trifft!
Das mit dem Pflegesatz verstehe ich nicht ganz?! Schaue Dir mal den §87 (1) 10. und 11 an. Ist eine Sache der Mitbestimmung und sogar Einigungsstellenfähig. Ansonsten Anwalt immer fragen, dafür sind die da!
Erstellt am 08.01.2008 um 17:20 Uhr von Immie
@Luca Sofie
Das steht aber nicht in einer BV?
Erstellt am 08.01.2008 um 18:31 Uhr von K.Etzer
§ 77 Absatz 3 BetrVG könnte der Wirksamkeit dieser Lohnerhöhung entgegenstehen.
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle dürfen Betriebsräte keine materiellrechtlichen Regelungen treffen, da sich die Gewerkschaften als tarifvertragsschließende Parteien dieses Recht ausdrücklich vorbehalten.