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Anreise - Arbeitszeit?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, heute mal wieder eine Frage von meiner Seite. Wir haben am 21.01.08 (ein Montag)unsere Jahres-Start-Tagung. Beginn um 9.30 Uhr. Da unser Außendienst aus ganz Deutschland anreist, müssen verschiedene Kollegen schon am Sonntag anreisen. In der vorab von der GL z. Verfg. gestellten Zimmerreservierungs-Liste sind diese Kollegen bereits berücksichtigt. Wie verhält es sich hier mit der Anreise-Zeit? Ich bin der Meinung es handelt sich um Arbeitszeit!!!! Bin ich da richtig? Auf welchen Paragraph kann ich mich berufen? Meine Kollegen sind hier sehr verunsichert, schon alleine aus versicherungstechnischen Gründen. Wer kann mir schnell helfen? Denn ich möchte die betroffenen Kollegen heute noch schriftlich informieren und dabei natürlich keinen Fehler machen. Danke für Eure Hilfe und allen einen schönen Tag.

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

08.01.2008 um 10:48 Uhr

Hallo Hetti Das kommt darauf an, ob Reisezeit ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Reisezeit als Arbeitszeit bewertet. Nach Gesetz ist die Reiszeit leider keine Arbeitszeit. Allerdings besteht i.d.R. keine Verpflichtung außerhalb der regulären AZ am Sonntag anzureisen. Eine andere Möglichkeit wäre die Tagung auf einen Zeitpunkt zu verlegen, wo eine Anreise innerhalb der regulären AZ statt finden kann.

M
Mona-Lisa

08.01.2008 um 11:15 Uhr

@Konrad, und das ist m. E. genau der Grund, warum den Kollegen die Reisezeit als Arbeitszeit vergütet werden müsste. Der AG legt den Beginn der Tagung fest, dann hat er auch für die zusätzlichen Kosten (Reisezeit) aufzukommen.

K
Konrad

08.01.2008 um 13:56 Uhr

@mona-lisa: dem widerspreche ich nicht! Nur muss die Rechtsgrundlage dazu vorhanden sein.

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