Erstellt am 08.01.2008 um 09:21 Uhr von Konrad
Aber sonnst habt ihr beim Betriebsübergang kein Problem. als die Frage ob diese BR Schulung berechtigt ist ?
Wenn der Beschluß rechtsmäßig gefaßt wurde geht das in Ordnung.
Erstellt am 08.01.2008 um 11:31 Uhr von Fragender
@karim
wo ist das Problem? der neue Eigentümer tritt in alle Pflichten für die übernommen Arbeitnehmer ein. d.h. die neue Firma muss für die Kosten aufkommen
Erstellt am 08.01.2008 um 21:30 Uhr von karim
die Problem ist das unsere Vorsitzender sagt das er das machen will bis er weg ist und er nicht mehr in unseren Betrieb arbeiten tut. Auch wenn er noch da ist aber mit dem Übergang ist doch der andere Betrieb der Arbeitgeber???? Dann ist er doch garnicht mehr Betriebsrat und die Schulung ist doch für Betriebsrat gewählt.
Möchte das auch wissen ob er noch Vorsitzender ist weil ich meine das ein neuer gewählt werden muß.
danke!
Erstellt am 09.01.2008 um 11:20 Uhr von Freddy
Wenn es keine Regelung z. B. zu einem Übergansmandat/-zeit (z. B. in Sozialplan/Interessenausgleich für den Betriebsübergang) gibt, und der BRVorsitzende seit dem 01.01. nicht mehr in Eurer Firma tätig ist, ist er damit auch aus dem BR raus.
D. h. Ihr müsst einen neuen BR-Vorsitzenden wählen, der bisherige kann weder zu den Sitzungen einladen, noch darf er überhaupt teilnehmen (da jetzt Externer).