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BR verhindert meine übernahme

J
jav
Nov 2016 bearbeitet

hallo! also ich weiß gar net ob ich wirklich hier richtig bin..den den betriebsrat bei uns kann cih gar nciht leiden..ich bin stellvertretene JAV und bin in drei wochen mit meiner ausbildung fertig..rechtlich gesehn hab ich das recht auf übernahem da ich in dem letzten ausbildungsjahr als jav aktiv war..habe einen..meinem chef einen antrag gestellt und er hat ihn angenommen, obwohl er keine stelle frei hatte, er hätte mich als multifunktion und s.ä. eingestellt..kein problem wärs gewesen!..und hat auch dem br mitgeteilt dass er mich übernimmt. paar tage später kam der br.vositzender zu meinem chef und hat gesagt dass er mich nciht übernehmen kann wenn er keine offizielle stellenausschreibung rausgibt..nd mein chef kann keine schreiben da er keine stelle hat. somit ist der br mir in den rücken gefallen..und jett würde ich gerne EURE meineugn dazu hören..würde mich sehr interressiern..freu m cih auf reiche antworten... vielen viele dank

liebn gruß!

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Community-Antworten (4)

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enes

07.01.2008 um 23:01 Uhr

  1. hast du ein Festvertrag bekommen ?
  2. warum gehst DU nicht zu eurem BR und fragst was das problem ist. Du arbeitest doch seit einem jahr mit ihnen zusammen. oder ? das du dein Arbeitzplatz behalten willst kann jeder verstehen. wen du JAV warst musst du doch auch wissenen wie Kündigungen u. Einstellungen ablaufen. Wie wäre den deine reaktion wen du nicht betroffen wärst und der AG würde so einen fehler machen.
R
royigel4

08.01.2008 um 01:10 Uhr

Hallo "JAV"

mein Rat ist folgender: wenn dem so ist, dass Dir die Übernahme angeboten wurde, dann ist das tatsächlich nicht unbedingt eine Neueinstellung. Du arbeitest ja schon seit 3(?) Jahren in dem Betrieb. Und jedem Arbeitsrichter würde das auch sauer aufstossen. Hat der BR etwas gegen Dich persönlich oder hat dieses Gremium jemand anderem ein Einstellung versprochen...? Ich würd´s auf jeden Fall offen in der nächsten Sitzung ansprechen unter TOP Sonstiges und es muss ins Protokoll !!! Lieben Gruß

A
Angi1

08.01.2008 um 13:50 Uhr

Hallo Jav,

im Fitting zu § 99 RN 49 dazu gefunden: " Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung oder die Weiterbeschäftigung gem. § 24 BBiG ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Bei der Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates."

MfG Angi1

J
jav

08.01.2008 um 21:43 Uhr

ich hatte ein normalen ausbildungsvertrag über zwei ein halb jahre..und er wollte mir ein festvertrag geben nach meiner antragsstellung..ws das problem ist?..der br-vorsitzende hat etwas mit einer azubine aus meinem Lj und diese azubine war neidisch dass ich übernommen werde und sie nciht..soo..musste er meien übernahme verhindern und ich finde das einfach nur unfair..es ist nciht gerecht..mein arbeitgeber hat beauftragt anwälte zu suchen die überprüfen sollen..damit er ein grund findet mich zu übernehmen..kann ein br wirklich so gegen eine einstellung sprechen..müsste er nciht dafür sein?..ich bin sehr sehr sauer..und habe erfahren das die brmiglieder nicht damir ienverstanden waren..weil sie wollten das ich bleibe nur der vositzender nicht.. was kann cih noch dagegen tun`?persönlcih habe ich ihm nichts getan! nichts! und danke an angi1 für den auszug!

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