W.A.F. LogoSeminare

Beschlussfähigkeit des Betriebsrats - bis zur Neuwahl des BR?

K
katzlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

ich habe einige Beiträge hier zum Thema "Beschlussfähigkeit des BR" gelesen. Nur um nochmals ganz sicher zu gehen:

Von unseren ursprünglich 3 BR-Mitgliedern und 2 Ersatz-Mitgliedern bin per 01.01.2008 nur noch ich als BRV übrig geblieben. Sehe ich das richtig, dass ich bis zur Neuwahl des BR auch alleine beschlussfähig bin?

Vielen Dank für eure Antworten!

4.95003

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

07.01.2008 um 17:54 Uhr

@katzlin, bist du!

§ 33 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats 2. Beschlussfähigkeit, Rn. 5

C
Caroline

07.01.2008 um 20:37 Uhr

Hallo katzlin, Mona-Lisa liegt völlig richtig.

DAH
Der alte Heini

08.01.2008 um 04:29 Uhr

Das ist richtig!!!!

Aber Achtung, bei der Beschlußfassung musst Du dich unbedingt im Kreis aufstellen. --kleiner Witz in der Morgenstunde-- :-), #-)

Ihre Antwort