Beschlussfähigkeit des Betriebsrats - bis zur Neuwahl des BR?
Hallo liebes Forum,
ich habe einige Beiträge hier zum Thema "Beschlussfähigkeit des BR" gelesen. Nur um nochmals ganz sicher zu gehen:
Von unseren ursprünglich 3 BR-Mitgliedern und 2 Ersatz-Mitgliedern bin per 01.01.2008 nur noch ich als BRV übrig geblieben. Sehe ich das richtig, dass ich bis zur Neuwahl des BR auch alleine beschlussfähig bin?
Vielen Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (3)
07.01.2008 um 17:54 Uhr
@katzlin, bist du!
§ 33 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats 2. Beschlussfähigkeit, Rn. 5
07.01.2008 um 20:37 Uhr
Hallo katzlin, Mona-Lisa liegt völlig richtig.
08.01.2008 um 04:29 Uhr
Das ist richtig!!!!
Aber Achtung, bei der Beschlußfassung musst Du dich unbedingt im Kreis aufstellen. --kleiner Witz in der Morgenstunde-- :-), #-)
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