Betriebsratsitzung verschieben - Muß diese dann begründet werden?
Betriebsratsitzung kann ich als BRV eine,in der Geschäfstordnung 14tägig vereinbarte Betriebsratssitzung,verschieben und neu terminieren?Muß diese dann begründet werden,oder kann sie unbegründet erfolgen?Ich muß dringend etwas Zeit gewinnen,um einen Gewerkschafstvertreter mit bestellen zu können,da wir erst seit einem viertel Jahr im Amt sind und schon jetzt ganz massive Probleme mit dem AG haben. Gruß Knobi
Community-Antworten (2)
07.01.2008 um 13:05 Uhr
@knobi, (duftender Nick!) ihr könnt jederzeit eine Sitzung einberufen oder auch wenn nötig, verschieben! Ihr seid damit nicht an die GO gebunden! Das BetrVG regelt das Thema Sitzungen weitgehendst und so eine festgeschriebene Sitzungsterminierung ist übrig wie ein Kropf! .......einer der Gründe, warum ich von diesen GO's nicht viel halte!
07.01.2008 um 13:11 Uhr
@knobi Du kannst ja auch den Sitzungstermin einhalten, und machst dann noch einen Sitzungstermin, wenn der Gewerkschaftsvertreter Zeit hat.
Verwandte Themen
Frage zur Betriebsratsitzung
ÄlterHallo liebe Forumsmitglieder, da ich als Betriebsratsmitglieder nachgerückt bin , habe ich nun die Frage zu den Zeitraum wann eine Betriebsratsitzung einberufen werden kann mit Anmeldung bei den Arbe
Begründung Betriebsrat Beschluß
ÄlterHallo werte BR-Kollegen, Ich habe da noch eine recht interessannte Frage und hoffe daß Ihr mir hier weiterhelfen könnt. Fallbeispiel 1: Der AG bestrebt begrenzte (3 Monate) Kurzarbeit einzuführen (de
Betriebsratsarbeit eine ruhende Tätigkeit - keine Arbeitszeit?
ÄlterIch bin Ersatzbetriebsrätin in der Wechselschicht. Früh, Spät. Wenn in meiner Spätschichtwoche die Betriebsratsitzung ist, ich eingeladen bin, erzählt mir der BR-Vorsitzende: Die Betriebsratsitzung
Ist die Anreise zur Betriebsratsitzung als Arbeitszeit zu bewerten bei Einsatzwechseltätigkeit?
ÄlterHallo, ich bin Betriebsrat und Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit. Ich fahre einen Firmen Pkw den ich pauschal versteuere. Mein Arbeitsvertrag lautet auf die Stadt (A), hier ist auch mein Betrieb ang
Betriebsratssitzung
ÄlterUnsere Chefin ist der Meinung, dass die Fahrt von der Arbeitsstätte Karlsruhe zur Arbeitsstätte in Heidelberg , wo die Betriebsratsitzung stattfindet, nicht zur Arbeitszeit zählt, die Arbeitszeit erst