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Betriebsratsitzung verschieben - Muß diese dann begründet werden?

K
knobi
Jan 2018 bearbeitet

Betriebsratsitzung kann ich als BRV eine,in der Geschäfstordnung 14tägig vereinbarte Betriebsratssitzung,verschieben und neu terminieren?Muß diese dann begründet werden,oder kann sie unbegründet erfolgen?Ich muß dringend etwas Zeit gewinnen,um einen Gewerkschafstvertreter mit bestellen zu können,da wir erst seit einem viertel Jahr im Amt sind und schon jetzt ganz massive Probleme mit dem AG haben. Gruß Knobi

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

07.01.2008 um 13:05 Uhr

@knobi, (duftender Nick!) ihr könnt jederzeit eine Sitzung einberufen oder auch wenn nötig, verschieben! Ihr seid damit nicht an die GO gebunden! Das BetrVG regelt das Thema Sitzungen weitgehendst und so eine festgeschriebene Sitzungsterminierung ist übrig wie ein Kropf! .......einer der Gründe, warum ich von diesen GO's nicht viel halte!

I
Immie

07.01.2008 um 13:11 Uhr

@knobi Du kannst ja auch den Sitzungstermin einhalten, und machst dann noch einen Sitzungstermin, wenn der Gewerkschaftsvertreter Zeit hat.

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