Erstellt am 25.07.2019 um 11:10 Uhr von moreno
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 25.07.2019 um 11:24 Uhr von Thunder200
Tja Betriebsrat ??
Der stimmt allem mit wehenden Fahnen zu. Das is der typische Wirtshaus Betriebsrat Große Klappe nix dahinter. So einer wie ich wird nicht gewählt der kommt nicht mal dazu aufgestellt zu werden.
Also ja wir hätten einen. Der bringt halt nur nichts.
Erstellt am 25.07.2019 um 11:49 Uhr von Kratzbürste
Dann hast du wohl Pech gehabt. Der BR wird zugestimmt haben.
Bei der nächsten Wahl musst du wohl selbst einen Wahlvorschlag aufstellen. Darauf zu hoffen, dass die Kollegen das im Verborgenen liegende Talent entdecken, läuft meist nicht.
Erstellt am 25.07.2019 um 13:20 Uhr von takkus
Zitat: "So einer wie ich wird nicht gewählt der kommt nicht mal dazu aufgestellt zu werden."- da wirst Du Dich bei der nächsten Wahl als eigenen Wahlvorschlag einreichen und dann auch selbst wählen. Hast Du schon mal eine Stimme.
Erstellt am 25.07.2019 um 13:22 Uhr von RoterFaden
Wahlweise könntet ihr alle einzeln aufmarschieren und den Betriebsrat mal fragen,
ob und warum er das genehmigt hat und euren Unmut darüber zum Ausdruck bringen.
Könnte ja auch sein, dass der BR gute Gründe dafür hat - aber sowas sollte halt auch kommuniziert werden.
Erstellt am 25.07.2019 um 14:12 Uhr von Thunder200
RoterFaden
Der hat das nicht mal mit seinem Gremium besprochen Chef legt Zettel hin er Unterschreibt einfach. Es sind 5 im Gremium und 4 davon sagen Chef hat angefragt und Tags darauf hing der Zettel draussen.
Und 2 vom Gremium waren im Urlaub an diesem Tag als der Aushang kam. Ergo Es existiert nicht mal eine Schriftliche Vereinbarung wo alle unterschrieben haben. Das is ja Lustige an der Geschichte, dann brüllen se alle rum wie er den das machen kann, aber keiner zieht ihn zur Rechenschaft.
Erstellt am 25.07.2019 um 14:33 Uhr von Challenger
Bist Du und andere Kollegen Mitglied einer Gewerkschaft ? IG Bauen Agrar Umwelt ?
Erstellt am 25.07.2019 um 15:01 Uhr von Cyber99
Das erinnert mich alles irgendwie an meinen Betrieb. Ziemlich hoffnungsloser Fall, da nützt auch die Gewerkschaft nicht viel - und falls Du tatsächlich irgendwann mal vorhast Dich ins BR-Gremium wählen zu lassen, dann wünsch ich Dir jetzt schon gute Nerven!
Es wird hier im Forum in solchen Fällen auch immer wieder dazu geraten, seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen. Aus meiner Erfahrung heraus wird hintenrum immer geschimpft und gelästert aber so wirklich zum Ausdruck gebracht wird der Unmut eigentlich nie. Dazu haben Mitarbeiter viel zu viel Angst - gerade in Betrieben ohne Mitbestimmungskultur ist das vielleicht auch besser so.
Erstellt am 26.07.2019 um 09:27 Uhr von seehas
Wenn die anderen Betriebsräte nicht informiert waren, dann liegt kein gültiger Beschluss des BR vor. Ohne diesen Beschluss darf der BRV aber nichts unterschreiben. § 26 Abs 2 BetrVG: der Vorsitzende des BR … vertritt den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse! Es gibt also keine gültige Grundlage für die Streichung der Nachtschichten.
Ihr könnt den anderen BRäten einheizen, dass sie ihren BRV besser anleinen.
Ihr könnt vor's Arbeitsgericht, wenn der Arbeitgeber die Nachtschichten ohne gültige Grundlage streicht, dann entsteht ein Annahmeverzug. Ihr wärt bereit gewesen zu arbeiten, er hat es nicht abgerufen, er muss es trotzdem bezahlen. Geregelt in § 615 BGB: Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Eventuell könnt ihr das auch von einem Rechtsanwalt in einem Brief an die GF erläutern lassen. Mitunter hilft so etwas auch.
Erstellt am 26.07.2019 um 09:48 Uhr von Pjöööng
Darf ich mal fragen was "Nachtschicht streichen" konkret bedeutet?
Erstellt am 26.07.2019 um 09:57 Uhr von §§Reiter
Ob der BR hier versagt hat will ich mal nicht beurteilen, aber scheinbar gibt es ja keine Betriebsvereinbarung zum Thema Nachtschicht ja/nein. So wie ich den § 106 GewO lese, wäre aber eine BV notwendig um das Mitbestimmungsrecht des BR auszuüben.
Gewerbeordnung
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. (...)
Wenn es also keine BV gibt, würde ich vermuten dass der AG die Nachtschicht streichen darf, wenn er das frühzeitig (mind. 4 Tage vorher) ankündigt und auch tatsächliche Gründe dafür vorliegen. Eine Überproduktion kann durchaus so ein Grund sein. Wenn mehr produziert wird, als verkauft und eingelagert werden kann, was dann? Den Krempel auf den Hof schmeißen? Oder soll es der AG mit Heim nehmen und in seine Garage stellen?
Die Frage ist also Nachtschicht für X Wochen streichen, oder die Leiharbeiter für X Wochen nicht einsetzen. Vermutlich ist die Nachtschicht streichen die finanziell günstigere Variante für den AG. So aus dem Bauch heraus würde ich vermuten das ist eine unternehmerische Entscheidung, bin mir da aber nicht ganz sicher. Wenn es jemand besser weiß, soll er/sie mich bitte korrigieren.