Erstellt am 24.07.2019 um 20:53 Uhr von Challenger
Zitat Qwerty :
Oder eine andere Möglichkeit den Gesprächsfaden aufzunehmen?
Ich würde es zunächst über die Gewerkschaft versuchen
Erstellt am 24.07.2019 um 22:53 Uhr von celestro
Ist das jetzt die Infoschrift der Abteilung, oder die des BR? Und was ist das bitte für ein BR, der in einer Infoschrift so auf die AN drauf haut?
Zu Deiner Frage ... wenn Ihr nicht wisst, wer für die Nachricht verantwortlich ist (im Sinne von Redaktion), könnt Ihr Euch ja an die Mitglieder des BR wenden. Ansonsten sollte so ein Artikel vom BR als Gremium VOR der Veröffentlichung abgesegnet worden sein. Zwar steht damit dann nicht unbedingt jedes einzelne BRM dahinter, aber doch eine Mehrheit.
Aber eine von Dir gewünschte Instanz gibt es mMn nicht. Von daher bliebe eher nur, sich ans Gremium als Ganzes zu wenden.
Erstellt am 25.07.2019 um 08:58 Uhr von Kjarrigan
Was sagt den der AG dazu?
Habt Ihr Euch beim AG beschwert? Der AG kann den BR zu einer Stellungsnahme auffordern.
Erstellt am 25.07.2019 um 13:47 Uhr von Pjöööng
Wenn man es gut vorbereitet ist das ein wunderbares Thema für die Aussprache bei der nächsten Betriebsversammlung.
Wobei ich mich hier sowieso frage was und wie dieser BR kommuniziert...
Erstellt am 25.07.2019 um 22:21 Uhr von Qwerty
Erstmal Danke für die Antworten.
@Challenger: Das ist tatsächlich eine Idee. Ich bin mir nicht sicher wie die Verteilung im Gremium ist, wir haben Unabhängige und Gewerkschaft, aber das dürfte ja keine Rolle spielen.
@Celestro: Na das Gremium haben wir ja schon gefragt, da kam ja postwendend die Antwort die eigentlich keine war.
Die Infoschrift gehört dem BR. Das "schöne" ist, da sie offen ausliegt kann sie auch jeder lesen: Mitarbeiter, Handwerker die irgendwas bei uns reparieren, Besuscher wie z.B. der CEO. Der bekommt dann gleich den richtigen Eindruck was unsere Abteilung so leistet.
@Kjarrigan: Wir haben den AG informiert und unsere Anschreiben vorgelegt. Er hat angeboten mit dem BR zu reden. Das Problem ist, der BR ist eigentlich ganz in Ordnung, ich weiß nicht was die gestochen hat. Zuerst dachten wir auch an ein Versehen, manchmal geht ja was über den Tisch was man später gern wieder zurückgezogen hätte, aber nach der Reaktion war es wohl doch kein Versehen, oder sie wissen das sie Mist gebaut haben und ihnen steht nun der Stolz im Weg. Wie dem auch sei, wenn es etwas gibt, was all das erklärbar machen würde, hätte man es ja schreiben können, wenn man schon nicht mit uns reden will.
@Pjöööng: Mal sehen, ist noch ein Moment bis zur nächsten BV. Aber wenn sich das bis dahin nicht aufklärt, wirds wohl unschön werden. Wobei, hat man als Mitarbeiter Rederecht, oder können die einem das Mikro abdrehen? Ist ja schliessllich eine Veranstaltung des BR. Da wird er wohl Hausrecht haben?
Wobei, eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, das mit dem Mikro.
Erstellt am 26.07.2019 um 10:08 Uhr von Pjöööng
Qwerty, es heißt BETRIEBSversammlung und nicht BETRIEBSRATSversammlung. Es ist die Versammlung der Arbeitnehmer. Der BR hat diese einzuberufen, zu organisieren und zu leiten. Dabei hat er auch das Hausrecht, welches er aber nicht mißbräuchlich ausnutzen darf.
Ansonsten:
§ 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.
Der letzte Satz sagt doch alles!
Erstellt am 26.07.2019 um 10:43 Uhr von seehas
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass der befreundete RA einen Brief an den BR schreibt in dem er den Sachverhalt schildert und den BR unter Fristsetzung zu einer Antwort auffordert. Er kann darin ja auch erwähnen, dass nach Verstreichen der Frist der gang vor ein Gericht in Erwägung gezogen wird.
Erstellt am 28.07.2019 um 11:18 Uhr von Qwerty
Danke für die Antworten, wir haben uns Anhand des Inputs hier und anderer Stellen einen Maßnahmenplan zurechtgelegt.
@Pjöööng: Danke für den Hinweis zur Bedeutung von "BV" und die Textreferenz.
@seehas: Das wäre in unseren Augen höchstens das letzte Mittel der Kommunikation, weil danach blank gezogen werden müsste und das wäre das Ende der Kommunikation.