Unser Betriebsrat hat in seiner öffentlich ausliegenden regelmäßig erscheinenden Infoschrift unserer Abteilung , neben einem generellen Versagen, eine beleidigende Äußerung unterstellt. Wir haben nach Beratung uns schriftlich dagegen verwehrt, eine Rücknahme gefordert (ein Beleg für die Äußerung wäre sicherlich auch akzeptiert worden) und ein Gesprächsangebot ausgesprochen. In seiner Antwort ist der Betriebsratsvorsitzende weder auf die Forderung der Korrektur noch auf das Gesprächsangebot eingegangen, sondern hat seinen Vorwurf des Versagens erneuert.
Ich habe den Text von einem befreundete Anwalt prüfen lassen, der meinte es würde aus seiner Sicht den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Bevor wir jedoch den Klageweg gehen, wollen wir erst alle Möglichkeiten der Gesprächsaufnahme versuchen.
Wir wissen nicht wie die redaktionelle Organisation gestaltet ist, daher ist es für uns erstmal der gesamte Betriebsrat der dahinter steht. Was mich nun interessieren würde, gibt es eine Schlichtungsstelle oder unabhängige Instanz für genau solche Probleme? Oder eine andere Möglichkeit den Gesprächsfaden aufzunehmen?