Wie geht man vor bei Beschwerden gegen den Betriebsrat?
Unser Betriebsrat hat in seiner öffentlich ausliegenden regelmäßig erscheinenden Infoschrift unserer Abteilung , neben einem generellen Versagen, eine beleidigende Äußerung unterstellt. Wir haben nach Beratung uns schriftlich dagegen verwehrt, eine Rücknahme gefordert (ein Beleg für die Äußerung wäre sicherlich auch akzeptiert worden) und ein Gesprächsangebot ausgesprochen. In seiner Antwort ist der Betriebsratsvorsitzende weder auf die Forderung der Korrektur noch auf das Gesprächsangebot eingegangen, sondern hat seinen Vorwurf des Versagens erneuert. Ich habe den Text von einem befreundete Anwalt prüfen lassen, der meinte es würde aus seiner Sicht den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Bevor wir jedoch den Klageweg gehen, wollen wir erst alle Möglichkeiten der Gesprächsaufnahme versuchen. Wir wissen nicht wie die redaktionelle Organisation gestaltet ist, daher ist es für uns erstmal der gesamte Betriebsrat der dahinter steht. Was mich nun interessieren würde, gibt es eine Schlichtungsstelle oder unabhängige Instanz für genau solche Probleme? Oder eine andere Möglichkeit den Gesprächsfaden aufzunehmen?
Community-Antworten (8)
24.07.2019 um 22:53 Uhr
Zitat Qwerty : Oder eine andere Möglichkeit den Gesprächsfaden aufzunehmen?
Ich würde es zunächst über die Gewerkschaft versuchen
25.07.2019 um 00:53 Uhr
Ist das jetzt die Infoschrift der Abteilung, oder die des BR? Und was ist das bitte für ein BR, der in einer Infoschrift so auf die AN drauf haut?
Zu Deiner Frage ... wenn Ihr nicht wisst, wer für die Nachricht verantwortlich ist (im Sinne von Redaktion), könnt Ihr Euch ja an die Mitglieder des BR wenden. Ansonsten sollte so ein Artikel vom BR als Gremium VOR der Veröffentlichung abgesegnet worden sein. Zwar steht damit dann nicht unbedingt jedes einzelne BRM dahinter, aber doch eine Mehrheit.
Aber eine von Dir gewünschte Instanz gibt es mMn nicht. Von daher bliebe eher nur, sich ans Gremium als Ganzes zu wenden.
25.07.2019 um 10:58 Uhr
Was sagt den der AG dazu? Habt Ihr Euch beim AG beschwert? Der AG kann den BR zu einer Stellungsnahme auffordern.
25.07.2019 um 15:47 Uhr
Wenn man es gut vorbereitet ist das ein wunderbares Thema für die Aussprache bei der nächsten Betriebsversammlung.
Wobei ich mich hier sowieso frage was und wie dieser BR kommuniziert...
26.07.2019 um 00:21 Uhr
Erstmal Danke für die Antworten.
@Challenger: Das ist tatsächlich eine Idee. Ich bin mir nicht sicher wie die Verteilung im Gremium ist, wir haben Unabhängige und Gewerkschaft, aber das dürfte ja keine Rolle spielen.
@Celestro: Na das Gremium haben wir ja schon gefragt, da kam ja postwendend die Antwort die eigentlich keine war. Die Infoschrift gehört dem BR. Das "schöne" ist, da sie offen ausliegt kann sie auch jeder lesen: Mitarbeiter, Handwerker die irgendwas bei uns reparieren, Besuscher wie z.B. der CEO. Der bekommt dann gleich den richtigen Eindruck was unsere Abteilung so leistet.
@Kjarrigan: Wir haben den AG informiert und unsere Anschreiben vorgelegt. Er hat angeboten mit dem BR zu reden. Das Problem ist, der BR ist eigentlich ganz in Ordnung, ich weiß nicht was die gestochen hat. Zuerst dachten wir auch an ein Versehen, manchmal geht ja was über den Tisch was man später gern wieder zurückgezogen hätte, aber nach der Reaktion war es wohl doch kein Versehen, oder sie wissen das sie Mist gebaut haben und ihnen steht nun der Stolz im Weg. Wie dem auch sei, wenn es etwas gibt, was all das erklärbar machen würde, hätte man es ja schreiben können, wenn man schon nicht mit uns reden will.
@Pjöööng: Mal sehen, ist noch ein Moment bis zur nächsten BV. Aber wenn sich das bis dahin nicht aufklärt, wirds wohl unschön werden. Wobei, hat man als Mitarbeiter Rederecht, oder können die einem das Mikro abdrehen? Ist ja schliessllich eine Veranstaltung des BR. Da wird er wohl Hausrecht haben? Wobei, eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, das mit dem Mikro.
26.07.2019 um 12:08 Uhr
Qwerty, es heißt BETRIEBSversammlung und nicht BETRIEBSRATSversammlung. Es ist die Versammlung der Arbeitnehmer. Der BR hat diese einzuberufen, zu organisieren und zu leiten. Dabei hat er auch das Hausrecht, welches er aber nicht mißbräuchlich ausnutzen darf.
Ansonsten: § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.
Der letzte Satz sagt doch alles!
26.07.2019 um 12:43 Uhr
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass der befreundete RA einen Brief an den BR schreibt in dem er den Sachverhalt schildert und den BR unter Fristsetzung zu einer Antwort auffordert. Er kann darin ja auch erwähnen, dass nach Verstreichen der Frist der gang vor ein Gericht in Erwägung gezogen wird.
28.07.2019 um 13:18 Uhr
Danke für die Antworten, wir haben uns Anhand des Inputs hier und anderer Stellen einen Maßnahmenplan zurechtgelegt.
@Pjöööng: Danke für den Hinweis zur Bedeutung von "BV" und die Textreferenz.
@seehas: Das wäre in unseren Augen höchstens das letzte Mittel der Kommunikation, weil danach blank gezogen werden müsste und das wäre das Ende der Kommunikation.
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