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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

beschwerderecht

S
Sandra1509
Apr 2018 bearbeitet

Folgendes: Wir haben vor 2 wochen gewählt und der br setzt sich aus vielen neuen Mitgliedern zusammen. Ich wurde in den vorsitz gewählt. Nun ist es so das bisher mit Beschwerden eher so wie stille Post im gegangen wurde. Es wurde sich beschwert aber man durfte den Namen nicht sagen. Oder wer es dann doch mal jemand geschafft hat mit zum Chef zu gehen, hatte derjenige das anders dargestellt wie noch vor 10 min dem br und man steht als Depp da. Ich hätte jetzt gerne die Beschwerden schriftlich und personifiziert eingereicht werden. Jetzt haben wir allerdings eine stellvertretende Abteilungsleiterin im br mit sitzen und aus dieser Abteilung kamen immer viel Beschwerden. Wie gehen wir jetzt damit um wenn ja die betroffene Person, über die sich beschwert wird, mit im br sitzt. Ich befürchte das sie die sich beschwerende Person sich gleich vorknöpft...

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Community-Antworten (8)

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celestro

17.03.2018 um 01:28 Uhr

"Wie gehen wir jetzt damit um wenn ja die betroffene Person, über die sich beschwert wird, mit im br sitzt."

Genauso wie geplant. Das die Dame im BR sitzt läßt sich nun einmal nicht ändern. Sollte Sie jedoch die Info aus dem BR verwenden, um gegen mißliebige Beschwerden vorzugehen, droht Ihr massiver Ärger.

K
krambambuli

17.03.2018 um 06:41 Uhr

Wenn du alles schriftlich haben willst bevor du die Sorgen der Kollegen ernst nimmst, wirst du nicht weit kommen.

K
krambambuli

17.03.2018 um 06:41 Uhr

Wenn du alles schriftlich haben willst bevor du die Sorgen der Kollegen ernst nimmst, wirst du nicht weit kommen.

S
Sandra1509

17.03.2018 um 09:16 Uhr

Also ich habe hier im forum gelesen das es durchaus üblich ist die Beschwerden schriftlich zu bekommen. Oder zumindest protokolliert. Der ag kann ja auch dem sonst nicht richtig nachgehen, bzw kann man denn unterscheiden ob einer nur Dampf ablassen will oder wirklich was dahinter steckt. Wir haben lange genug das Theater gehabt mit dem Ergebnis das nichts gemacht wurde weil der ag eben nichts in der Hand hatte. Und rein auf hören sagen kann man sich nicht verlassen bzw wird es dann ja auch gerne später anders dargestellt. Oder liege ich da falsch?

M
MaJoK

17.03.2018 um 14:30 Uhr

Ich schlage mal was vor: Situation 1: Mißverständnisse bei Darlegung

Als BR habt ihr sicher eine feste Sprechstunde und da sind dann vermutlich min 2 BR -Mitglieder anwesend. Also gemeinsam das Problem des AN anhören und mitprotokollieren. Anschließend von den BRM und AN unterschreiben lassen. Weiteres Vorgehen absprechen.

So wird das Problem des AN ordnungsgemäß aufgenommen und es kann/sollte dann nicht zu Mißverständnissen kommen

Situation 2: Beschwerden über AL (welche im BR ist)

Beim Vortragen sollte dann natürlich nicht diese Kollegin dem Beschwerdeführer sofort gegenüber sitzen. So könnt ihr schon einschätzen,hat die Beschwerde einen sachlichen/fachlichen Hintergrund oder wie du sagtest wird nur Dampf abgelassen aus Neid o.a. persönlich definierten Gründen. Habt ihr dies geklärt,dann natürlich die AL mit der Beschwerde konfrontieren und um Klärung bitten.

P
Pjöööng

17.03.2018 um 15:23 Uhr

MaJoK!

Ein BR der diesen Rat von Dir befolgt gehört umgehend gerichtlich aufgelöst!

S
Sandra1509

17.03.2018 um 21:21 Uhr

@pjöööng , warum?

P
Pjöööng

18.03.2018 um 12:57 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer eine offizielle Beschwerde nach § 85 BetrVG einlegt, dann legt das BetrVG den Umgang mit dieser Beschwerde fest.Der BR hat überdie Berechtigung der Beschwerde zu befindenund wenn er sie für berechtigt erachtet beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Wenn der BR jetzt diese Beschwerde aber, weil ein BRM "Opfer" der Beschwerde ist, diese nicht an den Arbeitgeber weitergibt, sondern dies intern "regelt" ist das aus meiner Sicht eine Amtspflichtverletzung.Andere würden dies wohlals "Korruption" bezeichnen.

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