Erstellt am 17.03.2018 um 00:28 Uhr von celestro
"Wie gehen wir jetzt damit um wenn ja die betroffene Person, über die sich beschwert wird, mit im br sitzt."
Genauso wie geplant. Das die Dame im BR sitzt läßt sich nun einmal nicht ändern. Sollte Sie jedoch die Info aus dem BR verwenden, um gegen mißliebige Beschwerden vorzugehen, droht Ihr massiver Ärger.
Erstellt am 17.03.2018 um 05:41 Uhr von Krambambuli
Wenn du alles schriftlich haben willst bevor du die Sorgen der Kollegen ernst nimmst, wirst du nicht weit kommen.
Erstellt am 17.03.2018 um 05:41 Uhr von Krambambuli
Wenn du alles schriftlich haben willst bevor du die Sorgen der Kollegen ernst nimmst, wirst du nicht weit kommen.
Erstellt am 17.03.2018 um 08:16 Uhr von Sandra1509
Also ich habe hier im forum gelesen das es durchaus üblich ist die Beschwerden schriftlich zu bekommen. Oder zumindest protokolliert. Der ag kann ja auch dem sonst nicht richtig nachgehen, bzw kann man denn unterscheiden ob einer nur Dampf ablassen will oder wirklich was dahinter steckt. Wir haben lange genug das Theater gehabt mit dem Ergebnis das nichts gemacht wurde weil der ag eben nichts in der Hand hatte. Und rein auf hören sagen kann man sich nicht verlassen bzw wird es dann ja auch gerne später anders dargestellt.
Oder liege ich da falsch?
Erstellt am 17.03.2018 um 13:30 Uhr von MaJoK
Ich schlage mal was vor:
Situation 1: Mißverständnisse bei Darlegung
Als BR habt ihr sicher eine feste Sprechstunde und da sind dann vermutlich min 2 BR -Mitglieder anwesend.
Also gemeinsam das Problem des AN anhören und mitprotokollieren.
Anschließend von den BRM und AN unterschreiben lassen.
Weiteres Vorgehen absprechen.
So wird das Problem des AN ordnungsgemäß aufgenommen und es kann/sollte dann nicht zu Mißverständnissen kommen
Situation 2: Beschwerden über AL (welche im BR ist)
Beim Vortragen sollte dann natürlich nicht diese Kollegin dem Beschwerdeführer sofort gegenüber sitzen.
So könnt ihr schon einschätzen,hat die Beschwerde einen sachlichen/fachlichen Hintergrund oder wie du sagtest wird nur Dampf abgelassen aus Neid o.a. persönlich definierten Gründen.
Habt ihr dies geklärt,dann natürlich die AL mit der Beschwerde konfrontieren und um Klärung bitten.
Erstellt am 17.03.2018 um 14:23 Uhr von Pjöööng
MaJoK!
Ein BR der diesen Rat von Dir befolgt gehört umgehend gerichtlich aufgelöst!
Erstellt am 17.03.2018 um 20:15 Uhr von Sandra1509
Diese Antwort wurde von "Sandra1509" gelöscht.
Erstellt am 17.03.2018 um 20:21 Uhr von Sandra1509
Erstellt am 18.03.2018 um 11:57 Uhr von Pjöööng
Wenn ein Arbeitnehmer eine offizielle Beschwerde nach § 85 BetrVG einlegt, dann legt das BetrVG den Umgang mit dieser Beschwerde fest.Der BR hat überdie Berechtigung der Beschwerde zu befindenund wenn er sie für berechtigt erachtet beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Wenn der BR jetzt diese Beschwerde aber, weil ein BRM "Opfer" der Beschwerde ist, diese nicht an den Arbeitgeber weitergibt, sondern dies intern "regelt" ist das aus meiner Sicht eine Amtspflichtverletzung.Andere würden dies wohlals "Korruption" bezeichnen.