Erstellt am 24.07.2019 um 11:40 Uhr von Cyber99
Solange keine Beschlüsse gefasst werden sehe ich keine rechtliche Verhinderung der betroffenen Nachrücker und damit auch keinen Grund für einen Einspruch gegen die Tagesordnung. Wenn der BRV das auf die Tagesordnung setzt, muss er wissen, was er da tut.
Erstellt am 24.07.2019 um 11:47 Uhr von Pjöööng
Falls es um Versetzungen geht, so sind die Betroffenen rechtlich verhindert und es ist für die Erörterung und den Beschluss rin Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 24.07.2019 um 12:22 Uhr von bürgermeister
Ich muss sagen, gerade dann wenn es um Versetzungen geht solltet ihr mit den Betroffenen reden.
Erstellt am 26.07.2019 um 16:02 Uhr von seehas
Die betroffenen Betriebsräte sind bei der Besprechung dieses Punktes befangen und deshalb weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Allerdings können sie zu diesem Fall gehört werden und ihre Ansicht kundtun. Für die Beratung der Sache und die Abstimmung müssen sie jedoch den Raum verlassen, da sonst der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verletzt wird und eventuell gefasste Beschlüsse nicht gültig sind.
Wichtig ist es hier genau zu dokumentieren wer wann in welcher Funktion im Raum anwesend war und das im Protokoll dann sauber festzuhalten.