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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einspruch gegen die Tagesordnung

A
AKN
Jul 2019 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen gibt es Umbesetzungen die auf der Tagesordnung stehen. Aufgrund der Urlaubszeit haben wir Nachrücker die davon betroffen sind. Kann ich gegen die Tagesordnung Einspruch einlegen, Da ich diesen Punkt nicht mit den betroffenen besprechen möchte (Befangenheit)?

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Community-Antworten (4)

C
Cyber99

24.07.2019 um 13:40 Uhr

Solange keine Beschlüsse gefasst werden sehe ich keine rechtliche Verhinderung der betroffenen Nachrücker und damit auch keinen Grund für einen Einspruch gegen die Tagesordnung. Wenn der BRV das auf die Tagesordnung setzt, muss er wissen, was er da tut.

P
Pjöööng

24.07.2019 um 13:47 Uhr

Falls es um Versetzungen geht, so sind die Betroffenen rechtlich verhindert und es ist für die Erörterung und den Beschluss rin Ersatzmitglied zu laden.

B
bürgermeister

24.07.2019 um 14:22 Uhr

Ich muss sagen, gerade dann wenn es um Versetzungen geht solltet ihr mit den Betroffenen reden.

S
seehas

26.07.2019 um 18:02 Uhr

Die betroffenen Betriebsräte sind bei der Besprechung dieses Punktes befangen und deshalb weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Allerdings können sie zu diesem Fall gehört werden und ihre Ansicht kundtun. Für die Beratung der Sache und die Abstimmung müssen sie jedoch den Raum verlassen, da sonst der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verletzt wird und eventuell gefasste Beschlüsse nicht gültig sind. Wichtig ist es hier genau zu dokumentieren wer wann in welcher Funktion im Raum anwesend war und das im Protokoll dann sauber festzuhalten.

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